BANGKOK. Das thailändische Kabinett hat gestern (15. September) den Vorschlag genehmigt, ausländischen Langzeiturlaubern die Einreise nach Thailand zu gestatten. Die ausländischen Langzeiturlauber haben allerdings die Auflage, sich nach der Einreise in die für Thailand obligatorische 14-tägige Quarantäne zu begeben.
Weiterhin müssen sie zustimmen, mindestens 90 Tage im Land des Lächelns zu bleiben. Die Regierung hofft, dass das neue verlängerte Touristenvisum seinen Teil zum Neustart der Tourismusindustrie und des Gastgewerbes beitragen wird.
Der thailändische Premierminister Prayuth Chan o-cha kündigte an, dass die Regierung „spezielle Touristenvisa“ für Besucher ausstellen werde, die damit mindestens 90 Tage im Land bleiben müssen. Das neue 90 Tage Spezial Touristenvisum „ Special Tourist Visa (STV) „ kann zweimal für jeweils 90 Tage bei den entsprechen Behörden (Immigration) verlängert werden. Laut der Ankündigung des Premierministers könnten die Besucher mit Langzeitaufenthalten bereits im nächsten Monat wieder in Thailand einreisen.
Wichtigste Voraussetzung ist nach wie vor ein 14-tägiger Quarantäne Aufenthalt
Die Besucher können aus touristischen oder aus gesundheitlichen Gründen anreisen und in alternativen staatlichen Quarantäneeinrichtungen, bestimmten Bereichen oder in speziellen Krankenhäusern, die als Quarantäneeinrichtungen gelten, untergebracht werden.
In diesem frühen Stadium hat die Ankündigung allerdings auch viele Fragen aufgeworfen, die derzeit leider noch nicht beantwortet werden können.
In den sozialen Netzwerken tauchen zahlreiche Fragen auf, ob die Personen, die sich derzeit mit einem abgelaufenen Touristenvisum (wegen der Visum-Amnestie) in Thailand aufhalten, auf das neue Visum umgestellt werden können, oder müssen sie erst das Land verlassen und anschließend einen neuen Antrag stellen?
Werden die Visainhaber in der Lage sein, das neue Visum für einen langfristigen Aufenthalt in ein anderes Visum umzuwandeln?
Das neue „STV-Visa“ wird laut den Angaben der Behörden 2.000 Baht kosten und zunächst 90 Tage gültig sein. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann das Visum von einer thailändischen Einwanderungsbehörde (Immigration) noch zwei Mal verlängert werden, insgesamt also für einen Aufenthalt von insgesamt 270 Tagen. Die neue Visaregelung wird bis zum 30. September 2021 in Kraft sein und kann darüber hinaus verlängert werden.
Dem Premierminister zufolge wird das Zentrum für die Administration der Covid-19 Situation (CCSA) in den nächsten Tagen weitere Einzelheiten zu dem neuen Visum bekannt geben.
Die stellvertretende Regierungssprecherin teilte mit, dass die in Frage kommenden Langzeitbesucher finanzielle Nachweise für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen im Land vorlegen müssten. Dazu gehören auch die Zahlung für eine Hotelreservierung bzw. die Miete einer Eigentumswohnung, sowie eine entsprechende Flugbestätigung.
Die Regierung führte weiter an, dass sie derzeit nicht in der Lage sei, sich wieder vollständig für den Tourismus zu öffnen, da die Kapazitäten beschränkt seien. Die ankommenden Besucher müssten untersucht und registriert werden. Ebenso müssten Unterkünfte geprüft und zertifiziert werden, in denen die Besucher ihre 14-tägige Quarantäne verbringen können. Ziel sei es, 100 bis 300 Besucher pro Woche oder bis zu 1.200 Personen pro Monat ins Land zu lassen und Einnahmen von etwa 1 Milliarde Baht pro Monat zu erzielen.
Derzeit ist auch noch nicht bekannt, ob Thailand Touristen aus allen Ländern oder nur aus den bevorzugten, sogenannten risikoarmen Ländern wieder ins Land lassen wird. Auch diese Einzelheiten müssen noch bekannt gegeben werden. Ein Minister deutete an, dass es eine offizielle Liste mit zugelassenen Ländern geben könnte, sobald die endgültigen Einzelheiten bekannt gegeben werden.
Die grundlegenden Bestimmungen, die gestern (15. September) genehmigt und veröffentlicht wurden sind:
Das 90-Tage Touristenvisa kann von folgenden Personen beantragt werden:
- Ein Ausländer, der reisen möchte, um sich für einen längeren Zeitraum (Langzeitaufenthalt) in Thailand aufzuhalten (Long-stay travel).
- Ein Ausländer, der sich bereit erklärt hat, die Maßnahmen der thailändischen Regierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Thailand einzuhalten, und der sich bereit erklärt hat, eine staatliche Quarantäne in einer alternativen lokalen Quarantäne (ALSQ) für 14 Tage durchzuführen.
- Ein Ausländer, der einen Nachweis über seinen langfristigen Aufenthalt in Thailand erbringt, einschließlich eines Nachweises über die Zahlung für die Hotel- oder Krankenhausunterbringung, die den Dienst der alternativen staatlichen Quarantäne (ASQ) in Thailand bietet, sowie mindestens einen der folgenden Nachweise.
- Zahlungsnachweis für die Hotelunterbringung oder die Krankenhausunterbringung nach der staatlichen Quarantäne.
- Kopie der Besitzurkunde an einem Haus oder einer Eigentumswohnung, die Ausländern oder Familienmitgliedern von Ausländern gehört.
- Kopie eines Mietvertrages oder einer Kautionszahlung für den Kauf einer Wohnung, einer Eigentumswohnung oder eines Hauses durch Ausländer in Thailand.
- Quelle: Bangkok Post