Thailands Zentrales Strafgericht für Korruption und Fehlverhalten hat die Anklage gegen zwei hochrangige Beamte des Obersten Verwaltungsgerichts abgewiesen, da diese nicht gegen Paragraf 157 des Strafgesetzbuches verstoßen hätten. Der Präsident des Obersten Verwaltungsgerichts wird von den Vorwürfen des Fehlverhaltens im Zusammenhang mit einem angeblichen Versuch der Einflussnahme auf ein hochkarätiges Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen stellvertretenden Polizeichef General Surachate Hakparn, bekannt als „Big Joke“, freigesprochen.

Gericht weist Klage von Big Joke gegen Verwaltungsgericht ab

BANGKOK. Thailands Zentrales Strafgericht für Korruption und Fehlverhalten hat die Anklage gegen zwei hochrangige Beamte des Obersten Verwaltungsgerichts abgewiesen, da diese nicht gegen Paragraf 157 des Strafgesetzbuches verstoßen hätten. Der Präsident des Obersten Verwaltungsgerichts wird von den Vorwürfen des Fehlverhaltens im Zusammenhang mit einem angeblichen Versuch der Einflussnahme auf ein hochkarätiges Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen stellvertretenden Polizeichef General Surachate Hakparn, bekannt als „Big Joke“, freigesprochen. Das Urteil beseitigt die unmittelbare rechtliche Gefahr für die Gerichtsleitung und schließt das Verfahren im Vorverfahren ab.

Das Urteil wurde am 28. Januar vom Zentralen Strafgericht für Korruption und Amtsmissbrauch verkündet. Das Gericht wies die Klage Nr. OrThor.172/2568 bereits im Vorverfahren ab und urteilte, dass die vorgeworfenen Handlungen keine Amtspflichtverletzung oder Pflichtverletzung im Sinne von Paragraph 157 darstellten. Angeklagt waren Herr Anuwat Tharasawang, Präsident der Abteilung für Deliktsrecht und sonstige Haftung des Obersten Verwaltungsgerichts, und Herr Prasit Saksilap, Präsident des Obersten Verwaltungsgerichts.

Der Fall geht auf eine Privatklage von Polizeigeneral Surachate Hakparn, dem ehemaligen stellvertretenden Generalkommissar der Königlich Thailändischen Polizei, zurück. Er warf den beiden Angeklagten unzulässige Einflussnahme in einem Verwaltungsverfahren vor und berief sich dabei auf eine Tonaufnahme, die angeblich belege, wie ein Richter die Verhandlung beeinflusste. In dem strittigen Fall ging es um eine Anordnung zu seiner Entlassung aus dem Staatsdienst; die Klage wurde im September 2025 eingereicht.

Das Gericht urteilte, dass die Klage keine Tatbestandsmerkmale eines Fehlverhaltens oder einer rechtswidrigen Pflichtverletzung im Sinne des Gesetzes erfülle. Daher wurde das Verfahren ohne Hauptverhandlung eingestellt. Beide Angeklagten wurden somit vom Vorwurf der strafrechtlichen Verantwortung im Zusammenhang mit der ihnen vorgeworfenen Beeinträchtigung freigesprochen.

 

Thailands Zentrales Strafgericht für Korruption und Fehlverhalten hat die Anklage gegen zwei hochrangige Beamte des Obersten Verwaltungsgerichts abgewiesen, da diese nicht gegen Paragraf 157 des Strafgesetzbuches verstoßen hätten. Der Präsident des Obersten Verwaltungsgerichts wird von den Vorwürfen des Fehlverhaltens im Zusammenhang mit einem angeblichen Versuch der Einflussnahme auf ein hochkarätiges Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen stellvertretenden Polizeichef General Surachate Hakparn, bekannt als „Big Joke“, freigesprochen.
Thailands Zentrales Strafgericht für Korruption und Fehlverhalten hat die Anklage gegen zwei hochrangige Beamte des Obersten Verwaltungsgerichts abgewiesen, da diese nicht gegen Paragraf 157 des Strafgesetzbuches verstoßen hätten. Der Präsident des Obersten Verwaltungsgerichts wird von den Vorwürfen des Fehlverhaltens im Zusammenhang mit einem angeblichen Versuch der Einflussnahme auf ein hochkarätiges Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen stellvertretenden Polizeichef General Surachate Hakparn, bekannt als „Big Joke“, freigesprochen.

 

Die Entscheidung fiel inmitten anhaltender öffentlicher Kritik an den Gerichts- und Disziplinarverfahren gegen Polizeigeneral Surachate. Damit verbundene Ermittlungen und Äußerungen hochrangiger Polizeibeamter, darunter Polizeigeneralleutnant Jiraphop Phuridej, bekannt als „Big Tao“, lenkten die Aufmerksamkeit auf die umfassendere Bearbeitung des Falls und den Umfang der polizeilichen Befugnisse. Das Urteil des Gerichts beschränkte sich jedoch strikt auf die Vorwürfe gegen die Beamten des Verwaltungsgerichts.

Amarin berichtete, dass die Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass gegen die beiden Angeklagten in diesem Fall keine weiteren Schritte unternommen werden, sofern keine neuen rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Andere Ermittlungen und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Polizeigeneral Surachate, darunter die in anderen Berichten erwähnten polizeilichen und aufsichtsrechtlichen Überprüfungen, werden separat fortgesetzt.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Das Gericht wies am 28. Januar die Anklage nach Paragraph 157 gegen zwei Beamte des Obersten Verwaltungsgerichts ab.
  • Der Fall geht auf eine Beschwerde von Polizeigeneral Surachate Hakparn zurück, in der er Einmischung behauptete und die durch einen Audioausschnitt untermauert wurde.
  • Mit dem Urteil wurde das Verfahren bereits im Stadium der Anklageprüfung eingestellt, da keine strafrechtliche Verantwortlichkeit festgestellt wurde.

 

  • Quelle: ASEAN Now, Amarin