BANGKOK. Das thailändische Finanzministerium hat die Zollbehörde angewiesen, die Sicherheitsmaßnahmen an den Flughäfen zu erhöhen, um Geldwäscheoperationen zu verhindern.
Der Befehl kam, nachdem die Behörde, die mehrere Fälle von Bargeldschmuggel ausländischer Ankömmlinge in das Königreich gemeldet hatte, einen Mann angehalten hatte, der 50 Millionen Yen Bargeld in Geheimfächern seines Gepäcks versteckte, das auf dem Röntgengerät des Flughafens auftauchte.
„Diese Verdächtigen tarnen sich als Touristen und agieren ähnlich wie Drogenschmuggler“, sagte Finanzminister Arkhom Termpittayapaisith am Mittwoch. „Wir vermuten, dass das Bargeld, das sie mit sich führen, mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung steht, daher müssen die Sicherheit und Kontrollen am Flughafen erhöht werden.“
Arkhom fügte hinzu, dass der Zoll hervorragende Arbeit geleistet habe, um den Schmuggel illegaler Gegenstände in das Königreich zu verhindern, darunter Bargeld, Drogen und Tierfleisch.
Eine Nachrichtenquelle des Ministeriums sagte, dass sich die Zahl der Personen, die dabei erwischt wurden, eine große Summe Bargeld bei sich zu haben, ohne es den Beamten am Flughafen zu melden, sowohl auf Hin- als auch auf Rückreisen, seit dem Ende der Covid-19 Sperre verzehnfacht habe. Die gängigsten Fremdwährungen sind US-Dollar, Euro und der japanische Yen.

Der Befehl kam, nachdem die Behörde, die mehrere Fälle von Bargeldschmuggel ausländischer Ankömmlinge in das Königreich gemeldet hatte, einen Mann angehalten hatte, der 50 Millionen Yen Bargeld in Geheimfächern seines Gepäcks versteckte, das auf dem Röntgengerät des Flughafens auftauchte.
Die Zollbehörde erlaubt Einzelpersonen, nicht mehr als 50.000 Baht Bargeld in das Königreich und aus dem Königreich mitzunehmen. Für Reisende in Grenzländer zu Thailand (Laos, Kambodscha, Myanmar, Malaysia) sowie nach Vietnam und in die chinesische Provinz Yunnan liegt die Grenze bei 2 Millionen Baht.
Wer jedoch mehr als 450.000 Baht Bargeld mit sich führt, muss dies den Beamten an der Zollkontrollstelle melden.
Für Fremdwährungen gibt es weder bei eingehenden noch bei ausgehenden Reisen eine Obergrenze. Wer jedoch mehr als 15.000 US-Dollar oder den Gegenwert in bar mit sich führt, muss dies den Beamten an der Zollkontrollstelle melden.
Wer sich nicht an die Vorschriften hält, wird mit einer Geldstrafe von 10 % des Überschreitungsbetrags belegt. Die Zollbehörde erstattet dem Reisenden den Rest des Geldes, meldet diese Informationen aber an die Anti-Geldwäsche Behörde weiter.
- Quelle: The Nation Thailand