Samak soll mit seinen TV-Shows gegen die Verfassung verstoßen haben. In Artikel 267 ist es für Premierminister strikt verboten, an einer Gesellschaft, Firma oder Organisation beteiligt zu sein, die einen Gewinn generieren, ein Premier darf auch nicht als Angestellter fungieren.
Samak hatte sich zu den Vorwürfen geäußert und meinte, er habe seine Tätigkeit ehrenamtlich ausgeführt. Er habe keine Verträge unterschrieben und für seine TV-Auftritte auch kein Geld erhalten. bp