Berlin / Bangkok. Die thailändische Botschaft (Royal Thai Embassy) in Berlin hat die Einreisebestimmungen für Personen nach Thailand aktualisiert.
- Personengruppen, die nach Thailand einreisen dürfen:
Gemäß der Anordnung nach § 9 der Notverordnung für die öffentliche Verwaltung im Katastrophenfall von 2005 in der gegenwärtig gültigen Fassung dürfen folgende Personen nach Thailand einreisen:
- Inhaber der thailändischen Staatsangehörigkeit.
- Ausnahmefälle, die vom Premierminister oder von der für die Änderung der Notstandsverordnung zuständige Leitung eine Genehmigung zur Einreise nach Thailand erhalten haben oder nach Thailand eingeladen worden sind, wobei die Genehmigung unter Auflagen und zeitlichen Bedingungen erteilt werden kann.
- Personen, die dem diplomatischen oder konsularischen Corps oder einer internationalen Organisation angehören, Vertreter ausländischer Regierungen oder Agenturen ausländischer Staaten, die in Thailand arbeiten, sowie Personen in internationalen Behörden mit Einreisegenehmigung vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten mit ihren Ehepartnern, Eltern oder Kindern.
- Personen, die für die Lieferung notwendiger Waren nach Thailand zuständig sind. Nach Erledigung ihrer Arbeit haben sie das Land umgehend zu verlassen.
- Flugkapitäne oder Flugzeug-Crews, die wegen ihrer Arbeit nach Thailand einreisen und einen genauen Termin zur Ausreise aus Thailand nach Beendigung ihrer Arbeit vorweisen können.
- Ausländer, deren Ehepartner/-innen, Eltern oder Kinder die thailändische Staatsangehörigkeit besitzen.
- Ausländer, die eine Wohnsitzbescheinigung für Thailand oder eine Aufenthaltserlaubnis für Thailand besitzen, einschließlich ihrer Ehepartner/-innen und Kinder.
- Ausländer, die eine gültige Arbeitsgenehmigung für Thailand besitzen oder eine Genehmigung nach thailändischem Recht erhalten haben, in Thailand zu arbeiten, mit ihren Ehepartnern und Kindern, oder ausländische Arbeiter, die über ihre Arbeitsgeber oder Konzessionsträger, die eine Genehmigung besitzen ausländische Arbeiter ins Land zu bringen, um im Königreich zu arbeiten, eine Ausnahmegenehmigung der Regierung erhalten haben.
- Ausländische Schüler und Studenten, die einem staatlich anerkannten akademischen Institut in Thailand angehören, einschließlich ihrer Eltern oder sorgerechtsberechtigten Personen. Ausgeschlossen sind Schüler und Studenten nicht staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen unter dem Gesetz über Privatschulen und ähnlicher privater Bildungseinrichtungen.
- Ausländer, für die eine medizinische Behandlung in Thailand erforderlich ist, und ihre Begleiter. Die Behandlung von Covid-19 ist hiervon jedoch ausgenommen.
- Ausländer, die gemäß Sonderregelung („Special arrangement“) mit einem anderen Staat eine Genehmigung zur Einreise nach Thailand erhalten haben, oder Personen oder Personengruppen, die nach Überprüfung und Vorschlag durch den Ad-Hoc-Ausschuss beschlossenen Maßnahmen zur Krankheitsbekämpfung einhalten.
ÄNDERUNG FÜR REISENDE MIT LANGZEITAUFENTHALT:
Seit dem 29. September 2020 können die folgenden Ausländer unter der Ausnahmekategorie (11) nach Thailand einreisen:
- Inhaber eines Non-Immigrant O-A (Long Stay)-Visums;
- Inhaber eines Non-Immigrant O-X (Long Stay)-Visums (gilt nur für Staatsangehörige von Japan, Australien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Kanada und Vereinigte Staaten von Amerika);
- oder Inhaber einer APEC Card (aus Neuseeland, Australien, Singapur, Malaysia, Republik Korea, Japan, Taiwan und China.
Antragsteller für ein Non-Immigrant O-A (Long Stay)-Visum müssen ihren Antrag zusammen mit dem Antrag auf eine Einreisebescheinigung (COE) einreichen.
DÜRFEN TOURISTEN NACH THAILAND EINREISEN?
Die Königlich Thailändische Regierung hat angekündigt, Touristen aus Ländern mit niedrigem Risiko einreisen zu lassen.
Diese müssen ein Special Tourist Visa (STV) und eine Einreisebescheinigung (COE) für die Einreise nach Thailand unter Ausnahmekategorie (11) beantragen, wobei bestimmte Bestimmungen erfüllt sein müssen.
Die neue soll im Laufe der ersten Hälfte des Oktobers 2020 in Kraft treten und bis zum 30. September 2021 gültig sein.
- Wie kann man nach Thailand einreisen?
Die Civil Aviation Authority of Thailand hat am 20. Juli 2020 die Bekanntmachung über die Bedingungen zur Erteilung der Genehmigung für Flüge nach Thailand (Nr. 2) herausgegeben, nach der Flugzeuge, die Personen an Bord führen, nicht auf thailändischen Flughäfen landen dürfen, außer:
- Staats- und Militärflugzeuge;
- Flüge mit Antrag auf Notlandung;
- Flüge mit Notwendigkeit einer technischen Landung (ohne Ausstieg von Passagieren);
- Flüge mit humanitärer Hilfe, medizinischem Dienst oder Hilfsgütern;
- Rückführungsflüge;
- Frachtflüge;
- Passagierflüge, die bestimmte Personengruppen befördern, denen die Einreise nach Thailand erlaubt ist.
ÄNDERUNG FÜR FLÜGE:
Gegenwärtig dürfen bestimmte Fluggesellschaften im Oktober 2020 halbkommerzielle Flüge nach Thailand durchführen, und zwar Emirates (EK384), Qatar Airways (QR830/ QR836), Etihad Airways, Singapore Airlines, EVA Air (BR211) und Thai Airways. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zu den Flügen direkt an die Fluggesellschaften.
- Quarantänemaßnahmen:
Alle Ausländer müssen sich für 14 Tage in Quarantäne begeben, und zwar in:
- Einer Einrichtung der Alternativen Staatsquarantäne (ASQ). Es gibt 74 zugelassene ASQ-Einrichtungen (Stand: 28. September 2020). Die Liste wird regelmäßig aktualisiert: http://hsscovid.com/. Plätze müssen direkt bei einer der von der Regierung zugelassenen ASQ-Einrichtung reserviert werden; die Kosten sind vom Reisenden zu tragen.
- Einer Einrichtung der Alternativen Krankenhaus-Quarantäne (AHQ) für Einreisende der Kategorie 10. Eine Liste der zugelassenen AHQ-Einrichtungen findet sich hier (nur auf Thai)
- Einer Quarantäne-Einrichtung der Organisation (OQ) für Einreisende der Kategorien (3) und (9).
- Erforderliche Unterlagen für die Einreise:
Ausländer, die nach Thailand einreisen dürfen, müssen folgende Unterlagen am Check-in-Schalter im Abreiseland und bei der Einreisekontrolle in Thailand vorlegen:
- Eine Einreisebescheinigung (COE), von der Botschaft oder einem Generalkonsulat ausgestellt.
- Ein gültiges Visum oder eine Wiedereinreisegenehmigung.
- Eine Krankenversicherung, die Behandlung und Heilkosten im Falle einer Covid-19-Erkrankung übernimmt, mit einer Mindestdeckungssumme von 100.000 US-Dollar (außer Diplomaten und Vertreter ausländischer Regierungen und internationalen Organisationen).
- Eine ärztliche Bescheinigung mit Befund eines RT-PCR-Tests, der bestätigt, dass kein Covid-19 festgestellt wurde und nicht früher als 72 Stunden vor der Abreise ausgestellt wurde.
- Eine Flugtauglichkeitsbescheinigung, die nicht früher als 72 Stunden vor Abflug ausgestellt wurde.
- Eine Buchungsbestätigung des Alternative State Quarantine (ASQ)-Hotels (oder eine AHQ/OQ-Bestätigung) für eine 14-tägige Quarantäne.
Reisende sollten für mindestens 14 Tage vor ihrer Einreise nach Thailand sehr belebte oder risikoträchtige Orte meiden.
- Wie beantragt man ein Visum und eine Einreisebescheinigung (COE)?
Ausländer, die in Deutschland wohnen, können Visum und Einreisebescheinigung bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin per E-Mail, dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt per E-Mail oder dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat in München per E-Mail beantragen.
Quelle: Royal Thai Embassy, Berlin, Deutschland