Die Polizei war kritisiert worden, weil sie gegen die Eltern des 16jährigen Mädchens nicht ermittelt, das bei einem Verkehrsunfall neun Menschen fahrlässig tötete. Die Minderjährige war ohne Führerschein gefahren.
Amnuay bestätigte noch einmal, daß es gegen die Eltern keine juristische Handhabe gebe, was die Verletzung der Aufsichtspflicht anbelangt. Ein Fall, wie er sich am 27. Dezember auf der Stadtautobahn abspielte, sei im Gesetzestext nicht vorgesehen.
Amnuay empfahl allen Eltern, ihre Kinder erst dann fahren zu lassen, wenn diese volljährig und im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Auch wenn Eltern der Meinung sind, die Kinder könnten schon vorher Auto fahren, sollten sie dies nicht erlauben.
Die Besitzerin des Unfallwagens, die ihr Fahrzeug an die 16jährige verliehen hat, dürfte ebenfalls straffrei ausgehen. Ihr droht im schlimmsten Fall eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Baht.
Die Polizei bemüht sich derzeit um Verhandlungen zwischen der Familie der Unfallverursacherin und den Verletzten und Angehörigen der Verstorbenen. Es sollen Schadensersatzsummen ausgehandelt werden.
Der Minibus, in dem neun Insassen starben und sechs verletzt wurden, war versichert, die Versicherungsgesellschaft signalisierte, die Krankenhauskosten der Verletzten zu bezahlen. Ob die Versicherung Gelder von der Unfallverursacherin zurückverlangt, dürfte ebenfalls noch verhandelt werden. bp