Wie bereits im Urteil von 1962 behält Kambodscha das Territorium um die Tempelanlage

pp Bangkok. In dem nun seit Jahrzehnten andauernden Rechtsstreit um die im Nordosten liegende Tempelanlage Preah Vihear hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag sein Urteil von 1962 noch einmal bestätigt.

Der IGH erklärte, dass die Tempelanlage bereits 1962 Kambodscha zugesprochen wurde. Dazu gehört selbstverständlich auch das angrenzende Land. Und genau um diese 4,6 Quadratkilometer des angrenzenden Landes geht es Thailand.

Das die Tempelanlage selber Kambodscha zugesprochen wurde, wird von Thailand grundsätzlich akzeptiert. Allerdings ist man hier der Meinung, dass dies nur die Tempelanlage selber, aber nicht das angrenzende Land betrifft.

Darüber war es bereits mehrfach zu Auseinandersetzungen zwischen den beiden Ländern gekommen. Das letzte Mal wurde bei Kämpfen in diesem Grenzgebiet im Jahr 2011 alleine 28 Menschen getötet. Beide Länder haben nach wie vor Truppen in diesem umstrittenen Gebiet stationiert.