Hochschullehrer zeigt Taxifahrer nach Privatgespräch wegen Majestätsbeleidigung an: 2 Jahre 6 Monate Gefängnis!

steer Bangkok. Der monarchieliebende Thai-Intellektuelle, dessen sicher klangvollen Namen man leider nicht kennt, hatte den Taxifahrer absichtlich zu negativen Äußerungen provoziert und dabei ohne Genehmigung in dessen Fahrzeug Aufnahmen gemacht. So tief verehrt wird die Monarchie in Thailand bekanntlich, daß zu ihrem Schutze die drakonischten Strafen der Welt wegen Majestätsbeleidigung nötig sind und der Staat auf derartige Mithilfe seiner anständigen Bürger angewiesen ist.

Die Hysterie im Land ist derart groß, daß sich selbst Universtitätsprofessoren regelmäßig nicht zu schade waren und sind, wissenschaftliche Mitarbeiter und Kollegen zu denunzieren, wie etwa im Falle von Chai Uengphakon, dem Autor des Buches "A Coup for the Rich", das sich kritisch mit den Ursachen des Militärputsches von 2006 befaßte.

Der namenlose Hochschullehrer scheint vor etwa vier Monaten regelrecht Jagd auf angebliche Majestätsbeleidigungen gemacht zu haben, wobei er heimlich die Aufnahmefunktion seines Mobiltelefons als Beweismittel einsetze.

Nach einer Meldung von Prachatai (siehe Link 1 unten auf dieser Seite) hatte die Polizei den Taxifahrer nach dem Vier-Augen-Gesprächs mit dem wahrscheinlichen Hochschullehrer verhaftet. Der Taxifahrer soll mit seinem Fahrgast über die Ungerechtigkeit der thailändischen Gesellschaft geredet haben.
 
Der Passagier hatte das Vier-Augen-Gespräch heimlich aufgezeichnet und legte die Aufzeichnung der Polizei als Beweismittel für das schwere Verbrechen des Taxifahrers vor.

Wie die Zeitung Prachatai vor drei Stunden meldete (siehe Link 2 unten), wurde der böse Taxifahrer, dessen Name im Gegensatz zum hochanständigen Intellektuellen nicht genannt wurde, jetzt zu zweieinhalb Jahren Gefängnis wegen Majestätsbeleidigung verurteilt. Die Strafe fiel ausnahmsweise außerordentlich milde aus, weil der Taxifahrer, dessen Name mit Yuthasak angegeben wird, Einsicht zeigte und sein schweres, staats- und monarchiegefährdendes Verbrechen einräumte.
 
Näheres wurde dazu, wie immer in derart hochwichtigen und staatstragenden innerthailändischen strafrechtlichen Angelegenheiten, nicht bekanntgegeben.

Quellen: http://www.prachatai.com/english/node/4087

http://prachatai.org/english/node/4285

Zum Fall der von den Eltern angezeigten Tochter: http://forum.thailand-tip.com/?topic=1453