Bangkok. Nachdem das Finanzministerium der Rechtsausführungsabteilung die Details von 12 Bankkonten der ehemaligen Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra mitgeteilt hat, will die Abteilung nun damit beginnen, die Konten zu überprüfen und die Gelder vermutlich zu beschlagnahmen.
Frau Ruenwadee Suwannamongkol, die Generaldirektorin der Rechtsausführungsabteilung sagte am Montag, dass ihre Abteilung bereits die Bankkontoliste erhalten habe und nun, wie vom Ministerium verlangt, tätig wird.
Da die Verjährungsfrist dieses Falles 10 Jahre beträgt, kann das Ministerium allmählich im Laufe der Zeit noch mehr Listen an die Rechtsausführungsabteilung schicken, und Yingluck ihr Vermögen verlieren, fügte sie hinzu.
Das Finanzministerium erklärte ebenfalls am Montag, dass es bereits vor zwei Wochen Einzelheiten von 12 Bankkonten, die unter Yingluck Shinawatras Namen laufen, bei der Rechtsausführungsabteilung vorgelegt und eingereicht hat. Dadurch ist die Abteilung in der Lage, Teile des Vermögens von Yingluck zu beschlagnahmen.
Das Ministerium ist zusätzlich weiterhin damit beschäftigt, auch ihre anderen Vermögenswerte zu identifizieren, nachdem die zivilrechtliche Verpflichtungsbehörde entschieden hat, dass die ehemalige Ministerpräsidentin 35 Milliarden Baht der geschätzten 530 Milliarden Baht Schäden, die durch das Reisprogramm der Regierung entstanden sind, zurück zahlen muss, sagte der Sekretär Herr Somchai Sujjapongse ebenfalls am Montag.
Gleichzeitig lehnte Herr Somchai die Offenlegung der Beträge auf den Bankkonten von Yingluck ab. Das Ministerium warte noch auf Informationen von verwandten Agenturen, bevor sie die Liste der Vermögenswerte an die Rechtsausführungsabteilung weitergibt, fügte er hinzu.
Unter dem Vorsitz des Generaldirektors Manas Jaemweha entschied das Zivilhaftungsgremium des Ministeriums, dass Frau Yingluck Shinawatra die Verantwortung für die Schäden unter den Erwerbsjahren 2012/13 und 2013-14 zu tragen und zu übernehmen hat. Insgesamt ist hier von einem Betrag von 178 Milliarden Baht die Rede.
Im Einklang mit dem Haftpflichtgesetz müssen alle Schadensersatzbeteiligten die Verantwortlichkeiten teilen. Im Fall von Yingluck Shinawatra hat das Panel entschieden, dass sie die Verantwortung für 20 Prozent der Schäden übernehmen muss.
Für das vorangegangene Erntejahr 2011/12 und für die zweite Ernte im Jahr 2012, entstand ein Schaden von 115 Milliarden Baht. Allerdings hat das Komitee entschieden, dass die ehemalige Ministerpräsidentin dafür nicht die Verantwortung übernehmen muss, das diese Geschäfte stattfanden, bevor sie von der Nationalen Anti-Korruptionskommission gewarnt wurde, das die Verluste bereits 200 Milliarden Baht betrugen.
Weiterhin steht Yingluck Shinawatra auf vor einer Strafrechtlichen Anklage wegen Fahrlässigkeit im Amt im Zusammenhang mit dem Reisprogram. Darüber wird der Oberste Gerichtshof, wie bereits von uns berichtet, am 25. Oktober entscheiden.
Sollte Yingluck Shinawatra vom Oberste Gerichtshof für schuldig befunden werden, droht ihr eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren Haft. Allerdings kann sie noch Einspruch einlegen und das Gericht bitten, den Fall, wie in der Verfassung von 2017 festgelegt, noch einmal zu überdenken.
- Quelle: Bangkok Post