Die Europäische Handelsorganisation schlägt ein sofortiges Ende der TM30 Meldung vor

Die Europäische Handelsorganisation schlägt ein sofortiges Ende der TM30 Meldung vor

Bangkok. Die Europäische Vereinigung für Wirtschaft und Handel (EABC) hat ein sofortiges Ende der umstrittenen 24-Stunden Meldung von TM30 und der Immigrationsformulare für die Änderung der ständigen Anschrift von TM28 vorgeschlagen.

Die Europäische Vereinigung für Wirtschaft und Handel (EABC) vertritt die Interessen der europäischen Wirtschaft im Königreich.

Die EABC übermittelte den Antrag an thailändische Beamte, darunter auch an den stellvertretender Generalsekretär für politische Angelegenheiten, Kobsak Pootrakool, an den Innenminister General Anupong Paojinda, sowie an den Chef der Einwanderungsbehörde Generalleutnant Sompong Chingduang.

Jan Eriksson, der Präsident der EABC, sagte: „Die Immigrationsform TM30 (24-Stunden Meldung) verlangt von Immobilienbesitzern und Vermietern, die Bewegungen von Ausländern, die in eine andere Provinz reisen, innerhalb von 24 Stunden bei der Einwanderungsbehörde zu melden“.

Sowohl thailändische Staatsbürger als auch Ausländer haben die Situation als schwierig und unnötig empfunden, und die Situation hat einige unglücklicherweise negative Ansichten über Thailand sowohl als Investitions- und Geschäftsstandort als auch als Tourismusziel hervorgerufen. Das ist sicher nicht gut“, fügte er weiter hinzu

Ein ausgefülltes TM30-Formular ist nun eine Voraussetzung für die Nutzung der normalen Visa-Dienste. „Wir loben die Regierung, dass sie positive Schritte unternommen hat, um die Geschäftsabwicklung zu vereinfachen. Derzeit sind wir der Ansicht, dass der TM30 diese guten Erfolge aber wieder zunichte macht“, sagte er.

„Es ist schwer einzusehen, wie nützlich Sicherheit, die auf Selbstoffenlegung beruht, sein kann“, fügte er hinzu.

Die Diskussionen über das TM30 Meldeverfahren sind bereits seit Wochen eines der Hauptthemen in den Medien und in den sozialen Netzwerken. Erst Ende Juli 2019 hatte der amtierende Leiter der thailändischen Einwanderungsbehörde, Generalleutnant Sompong Chingduang, erneute erklärt, dass alle Hauseigentümer und Hoteliers den Aufenthaltsort von Ausländern innerhalb von 24 Stunden melden müssen.

Sollten sich die Hauseigentümer und die Hoteliers nicht an diese Anordnung halten, müssen sie mit Geldstrafen rechnen.

Gleichzeitig warnte Generalleutnant Sompong auch alle Ausländer die länger als drei Monate in Thailand bleiben, um pünktlich ihre 90 Tage Berichte abzugeben bzw. sich bei der Einwanderungsbehörde zu melden. Beim nicht Einhalten der 90 Tage Meldung werden von den Behörden ebenfalls Geldstrafen verhängt.

Die Botschaft der Einwanderungsbehörde ist dabei ganz klar: „ Wenn sich ein Ausländer in Ihrer Adresse aufhält, muss dies den Einwanderungsbehörden innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden „.

Im vergangenen Jahr hat die thailändische Einwanderungsbehörde damit  begonnen, ihre Verpflichtung zur Meldung der Aufenthaltsorte von Ausländern in Thailand strenger durchzusetzen.

Die Anforderung ist nicht neu und tatsächlich schon lange ein Teil des Einwanderungsgesetzes von 1979, das in Abschnitt 38 behandelt wird und lautet:

  • “ Hausbesitzer, Haushaltsvorstände, Vermieter oder Verwalter von Hotels, die Ausländer beherbergen und sich legal im Königreich aufhalten, müssen die örtlichen Einwanderungsbehörden innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft des Ausländers informieren „.
  • „ Die Benachrichtigung über den Aufenthalt von Ausländern erfolgt durch den Verwalter von lizenzierten Hotels gemäß Hotelgesetz, den Eigentümern von Pensionen, Villen, Wohnungen und Miethäusern unter Verwendung des Formulars TM 30 ”.
  • Wenn Sie in einem Hotel übernachten, wird das TM 30 in Ihrem Namen vom Hotel ausgefüllt.
  • Wenn Sie jedoch zum Beispiel Freunde oder Verwandte bei sich zu Hause in Thailand haben, müssen Sie innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft ebenfalls eine TM 30 einreichen, damit die Einwanderung weiß, dass Ihre Freunde an Ihrer Adresse bleiben.
  • Wenn Sie in einem Mietobjekt in Thailand wohnen, muss Ihr Vermieter eine TM 30 vorlegen, um die Einwanderung mitzuteilen, dass Sie an dieser Adresse wohnen.
  • Ebenso haben Sie oder Ihre Frau möglicherweise eine Immobilie in Thailand, die an einen Ausländer vermietet wird. Dann sind Sie ebenfalls auch dafür verantwortlich, ein TM 30 Formular bei den Behörden einzureichen.
  • Wenn Sie in einem Haus wohnen, das im Namen Ihrer Frau steht und auf dem „ tabian baan „ nicht angegeben ist, muss Ihre Frau ein TM 30-Formular einreichen, das der Einwanderung mitteilt, in welchem Haus Sie leben.

 


Wie bereits erwähnt, ist die Anforderung, ein TM 30 einzureichen, nicht neu. Allerdings soll die Anordnung bzw. Regel jetzt wesentlich strenger durchgesetzt werden.

Die Nichterfüllung einer TM 30 kann zu einer Geldstrafe von bis zu 2.000 Baht führen.

Sie können das TM 30 Formular bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde einreichen.

Wenn es in Ihrer Provinz keine Einwanderung gibt, kann das Formular allerdings auch bei Ihrer örtlichen Polizeistation eingereicht werden.

Wie so oft und bei vielen Dingen in Thailand, wird die Durchsetzung des TM 30 Meldeverfahren nicht einheitlich angewandt. Daher kommt es immer wieder vor, dass einige Menschen möglicherweise jahrelang ohne eine TM 30 Berichterstattung davonkommen können.

Wenn allerdings ihre Einwanderung überprüft wird und Sie dabei nicht die erforderlichen Meldungen vorgenommen haben, werden Bußgelder und andere Einwanderungsprobleme folgen. Wie bei vielen Regeln und Vorschriften aus der Einwanderung können die tatsächlichen Anforderungen von einer Behörde zur anderen Behörde durchaus auch variieren.

Das TM30 Meldeverfahren ist eine thailändische Einwanderungspflicht und soll den Behörden dabei helfen, Ausländer – Touristen und Expats – während ihres Aufenthalts in Thailand im Auge zu behalten.

 

  • Quelle: Bangkok Post