Gericht lehnt Petition in der sogenannten "Hopewell-Saga" ab

Gericht lehnt Petition in der sogenannten „Hopewell-Saga“ ab

BANGKOK. Das thailändische Zentrale Verwaltungsgericht hat einen Antrag von den Verkehrsbehörden auf die Wiederaufnahme des Urteils des Obersten Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2019 in der sogenannten „Hopewell-Saga“ abgelehnt.

Die vom thailändischen Verkehrsministerium und der State Railway of Thailand (SRT) eingereichten Petition folgte einem Urteil des Verfassungsgerichts vom 17. März 2021, das besagte, dass ein Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vor fast 19 Jahren tatsächlich einen Verstoß gegen die Verfassung darstellte.

Das Zentrale Verwaltungsgericht argumentierte jedoch kürzlich, dass ein Urteil des Verfassungsgerichts für das Parlament, das Kabinett, die Gerichte, sowie für die unabhängige Behörden und die staatlichen Stellen zwar rechtsverbindlich sei, andere Gerichte jedoch nicht bindend seien, berichtete die Nachrichtenagentur Isra.

Darüber hinaus entsprach die Petition nicht den Kriterien für die Annahme durch das Gericht, da sie keine neuen Beweise vorlegte, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen, so das Zentrale Verwaltungsgericht.

Das Verfassungsgericht entschied über eine Petition des Verkehrsministeriums und des SRT, die die Klärung eines Beschlusses der Richter des Obersten Verwaltungsgerichts vom 27. November 2002 ersuchte.

Das Oberste Verwaltungsgericht zitierte das Urteil vom 22. April 2019, als es die SRT und das Verkehrsministerium verurteilte, 11,88 Milliarden Baht als Entschädigung an Hopewell (Thailand) für die Aufhebung eines Vertrags im Jahr 1998 zum Bau einer 60 Kilometer langen Hochstraße, und ein Schienensystem für Bangkok zu zahlen.

 

Gericht lehnt Petition in der sogenannten "Hopewell-Saga" ab
Gericht lehnt Petition in der sogenannten „Hopewell-Saga“ ab

 

In der Petition wurde das Verfassungsgericht um eine Entscheidung ersucht, ob der Beschluss der Richter des Obersten Verwaltungsgerichtshofs zur Verjährung in diesem Fall dem Gesetz über die Errichtung und das Verfahren von Verwaltungssachen von 1999 zuwiderlief und ob es verfassungswidrig war.

Die Richter des Obersten Verwaltungsgerichts hatten entschieden, dass die Verjährungsfrist im Fall Hopewell ab dem Tag der Gründung des Verwaltungsgerichts – dem 9. März 2001 – zu rechnen sei.

Es entschied daher, dass die Gesellschaft innerhalb der gesetzlichen Frist das Urteil des Schiedsgerichts beantragt hatte.

Die Petenten sagten jedoch, das Gesetz von 1999 mache deutlich, dass die Verjährungsfrist am ersten bekannten Tag des Rechtsstreits beginne.

Eine Mehrheit der Richter des Verfassungsgerichts entschied jedoch, dass die Resolution gegen die Verfassung verstoße, weil das Oberste Verwaltungsgericht es versäumt hatte, sie dem Parlament zur Einsichtnahme zu übermitteln oder sie gemäß Gesetz und Verfassung in der Royal Gazette zu veröffentlichen.

Diese Versäumnisse machten den Beschluss „nicht durchsetzbar“, erklärten die Richter.

Der Vertrag zum Bau des „Hopewell-Projekts“ wurde am 9. November 1990 unterzeichnet und als 1990 die 30-jährige Konzession erteilt wurde, beliefen sich die Investitionen darauf auf rund 80 Milliarden Baht. Der Vertrag wurde am 27. Januar 1998 von der von Chuan Leekpai geführten demokratischen Regierung gekündigt, als Suthep Thaugsuban noch Thailands Verkehrsminister war.

 

  • Quelle: Bangkok Post