Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs für politische Amtsträger hat gestern beschlossen, am 13. Juni eine Untersuchung einzuleiten, um zu klären, ob die Gefängnisstrafe des ehemaligen Premierministers Thaksin Shinawatra ordnungsgemäß vollstreckt wurde. Die Entscheidung fiel vor dem Hintergrund anhaltender Zweifel an der Vollstreckung von Thaksins Haftstrafe durch die Justizvollzugsbehörde.

Oberster Gerichtshof prüft Vollstreckung von Thaksins Gefängnisstrafe

BANGKOK. Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs für politische Amtsträger hat gestern beschlossen, am 13. Juni eine Untersuchung einzuleiten, um zu klären, ob die Gefängnisstrafe des ehemaligen Premierministers Thaksin Shinawatra ordnungsgemäß vollstreckt wurde.

Die Entscheidung fiel vor dem Hintergrund anhaltender Zweifel an der Vollstreckung von Thaksins Haftstrafe durch die Justizvollzugsbehörde. Demgegenüber wies das Gericht einen Antrag des ehemaligen demokratischen Abgeordneten Charnchai Issarasena ab, der eine Untersuchung von Thaksins sechsmonatigem, umstrittenen Aufenthalt im Police General Hospital forderte, mit der Begründung, Charnchai sei nicht direkt geschädigt worden.

Zu dieser bevorstehenden Untersuchung wurden Schlüsselfiguren vorgeladen, darunter der Gouverneur des Untersuchungsgefängnisses von Bangkok – Thaksins erster Haftort -, der Generaldirektor der Strafvollzugsbehörde, der Chefarzt des Polizeikrankenhauses und der mit Thaksins Fall befasste Staatsanwalt.

Thaksin wurde zunächst wegen Korruption zu acht Jahren Gefängnis verurteilt, erhielt später jedoch eine königliche Strafmilderung, die die Strafe auf ein Jahr verkürzte. Er verbrachte jedoch sechs Monate im Polizeikrankenhaus und wurde später aus Altersgründen auf Bewährung entlassen.

 

Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs für politische Amtsträger hat gestern beschlossen, am 13. Juni eine Untersuchung einzuleiten, um zu klären, ob die Gefängnisstrafe des ehemaligen Premierministers Thaksin Shinawatra ordnungsgemäß vollstreckt wurde.Die Entscheidung fiel vor dem Hintergrund anhaltender Zweifel an der Vollstreckung von Thaksins Haftstrafe durch die Justizvollzugsbehörde.
Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs für politische Amtsträger hat gestern beschlossen, am 13. Juni eine Untersuchung einzuleiten, um zu klären, ob die Gefängnisstrafe des ehemaligen Premierministers Thaksin Shinawatra ordnungsgemäß vollstreckt wurde.
Die Entscheidung fiel vor dem Hintergrund anhaltender Zweifel an der Vollstreckung von Thaksins Haftstrafe durch die Justizvollzugsbehörde.

 

Diese Untersuchung folgt auf mehrfache Versuche Charnchais, frühere Gerichtsurteile überprüfen zu lassen. Er hat sich beharrlich für Thaksins Rückkehr ins Gefängnis eingesetzt und die Entscheidungen der Justizvollzugsbehörde angefochten. Der Oberste Gerichtshof hatte in seinen früheren Urteilen betont, dass die Durchsetzung von Thaksins Haftstrafe und seine bedingte medizinische Behandlung im Rahmen der Zuständigkeit und Autorität der Justizvollzugsbehörde erfolgten.

Mit dem nahenden Untersuchungstermin wird der Fokus weiterhin auf der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen der Justizvollzugsbehörde und der Frage liegen, ob die im Fall Thaksin ergriffenen Maßnahmen den rechtlichen Vorgaben entsprachen. Diese Untersuchung ist von entscheidender Bedeutung, um die Bedenken der Öffentlichkeit hinsichtlich der Rechtsdurchsetzung auszuräumen und Transparenz in politisch sensiblen Rechtsfragen zu gewährleisten.

 

  • Quelle: ASEAN NOW, Thai PBS World