Das thailändische Finanzamt bereitet derzeit einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung der Besteuerung ausländischer Einkünfte vor. Der stellvertretende Generaldirektor Panuwat Luengwilai erklärte, dass Thailänder, die im Ausland Einkommen erzielen und dieses nach Thailand bringen, dieses in ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen, unabhängig vom Steuerjahr. Die Steuersätze sind progressiv und liegen zwischen 5 % und 35 %.

Ausländische Einkünfte werden nach den neuen thailändischen Vorschriften besteuert – allerdings mit Ausnahmen

BANGKOK. Das thailändische Finanzamt bereitet derzeit einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung der Besteuerung ausländischer Einkünfte vor. Der stellvertretende Generaldirektor Panuwat Luengwilai erklärte, dass Thailänder, die im Ausland Einkommen erzielen und dieses nach Thailand bringen, dieses in ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen, unabhängig vom Steuerjahr. Die Steuersätze sind progressiv und liegen zwischen 5 % und 35 %.

Diese weiterentwickelten Regelungen zur Besteuerung von Auslandseinkommen, das nach Thailand überwiesen wird, traten am 1. Januar 2024 in Kraft, nachdem die vorherige Regierung Änderungen vorgenommen hatte. Für Auslandseinkommen, das vor diesem Datum erzielt, aber nach diesem Datum überwiesen wurde, gelten jedoch weiterhin die alten Regeln. Das bedeutet, dass thailändische Staatsbürger, die vor 2024 internationales Einkommen erzielt und dieses nach diesem Jahr zurückgebracht haben, von der Besteuerung befreit sind.

Herr Panuwat gab bekannt, dass ein königlicher Erlass in Vorbereitung sei, um diese Kriterien weiter zu verfeinern und sie an die Politik von Finanzminister Pichai Chunhavajira anzupassen.

Die neue Politik ermutigt thailändische Staatsbürger, ausländisches Einkommen für inländische Investitionen zu repatriieren. Nach den neuen Regeln werden ausländische Einkünfte, die im selben oder im Folgejahr erzielt und überwiesen werden, nicht besteuert. Beispielsweise werden Einkünfte aus dem Jahr 2025, die 2025 oder 2026 nach Thailand gebracht werden, nicht besteuert. Nach diesem Zeitraum gelten die üblichen Steuerregeln.

Die Initiative zielt darauf ab, die Rückführung ausländischer Einkünfte zu beschleunigen und so potenziell die inländischen Investitionen anzukurbeln. Das Ministerium räumt ein, dass die derzeitige Steuerstruktur die Thailänder etwas davon abhält, im Ausland erwirtschaftetes Kapital in die Heimat zurückzubringen.

 

Das thailändische Finanzamt bereitet derzeit einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung der Besteuerung ausländischer Einkünfte vor. Der stellvertretende Generaldirektor Panuwat Luengwilai erklärte, dass Thailänder, die im Ausland Einkommen erzielen und dieses nach Thailand bringen, dieses in ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen, unabhängig vom Steuerjahr. Die Steuersätze sind progressiv und liegen zwischen 5 % und 35 %.
Das thailändische Finanzamt bereitet derzeit einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung der Besteuerung ausländischer Einkünfte vor. Der stellvertretende Generaldirektor Panuwat Luengwilai erklärte, dass Thailänder, die im Ausland Einkommen erzielen und dieses nach Thailand bringen, dieses in ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen, unabhängig vom Steuerjahr. Die Steuersätze sind progressiv und liegen zwischen 5 % und 35 %.

 

Eine anonyme Quelle aus dem Finanzministerium stellte klar, dass in Thailand ein auf dem Wohnsitz basierendes Steuerprinzip angewendet wird. Das Einkommen von Personen wird besteuert, die sich innerhalb eines bestimmten Steuerjahres 180 Tage oder länger in Thailand aufhalten.

Dieser Ansatz folgt den OECD-Richtlinien und wird vom Ministerium konsequent angewendet.

Die Kernabsicht der geänderten Steuervorschriften besteht darin, die Regierungspolitik zu unterstützen, indem es thailändischen Investoren im Ausland erleichtert wird, ihre im Ausland erwirtschafteten Mittel in die lokale Wirtschaft zu investieren und so Wachstum und Investitionen zu fördern.

 

  • Quelle: ASEAN Now, Bangkok Post