Medizinischer Rat: Ärzte müssen nicht behandeln

Eine Einschränkung machte der Rat jedoch: Wenn es sich um einen Notfall handele, dann müsse der Arzt ohne Befangenheit behandeln. In Artikel 43 der Verfassung stehe, daß ein Arzt die Behandlung einer Person im Wege des zivilen Ungehorsams verweigern könne, wenn kein Notfall vorliege.

Die Stellungnahme wurde abgegeben, nachdem Personal mehrer Krankenhäuser und Medizinischer Fakultäten sich geweigert hatte, Polizeibeamte zu behandeln.