PAD reicht Widerklage ein

Die UDD beschuldigt die PAD, mit der Flughafenbesetzung terroristische Straftaten begangen zu haben, weil laut thailändischem Strafgesetz dieser Straftatbestand erfüllt wird, wenn eine Gruppe eine „wichtige Infrastruktur besetzt, um die Regierung zu nötigen.“

Die Widerklage der PAD stellt darauf ab, daß die Behauptung falsch ist. Man habe die Regierung nicht nötigen wollen, sondern beide Flughäfen am 25. November nur besetzt, um zu verhindern, daß der damalige Premierminister Somchai landen kann, der sich auf dem Rückweg aus Peru befand.

Die PAD habe keinesfalls den Flughafenbetrieb unterbunden. Dies sei allein eine Entscheidung des Direktors des Flughafens Suwannaphum, Serirat Prasutanond, gewesen. Ferner hätten sich Mitglieder der PAD auf dem Flughafen Don Müang weder auf dem Rollfeld, noch im Terminal befunden.

Schließung der Flughäfen kostet 540 Mio. Baht

Unterdessen schätzte die Flughafenbetreiberin, Airports of Thailand (AoT) die durch die Besetzung entstandenen Schäden auf 540 Mio. Baht. Zwischen dem 26. November und dem 4. Dezember seien dem Flughafen Suwannaphum Einnahmen in Höhe von täglich 60 Mio. Baht entgangen.

Die wegen Vertrauensverlust zukünftigen Verluste sind in dieser Rechnung nicht enthalten.

Rechtsanwälte seien von der AoT beauftragt worden, um sich mit der Generalstaatsanwaltschaft in Verbindung zu setzen. Die für die Besetzung Verantwortlichen sollen belangt werden. bp