Die Listung sei „gesetzeswidrig“ geschehen. Gleichzeitig machte das Gericht die Streichung von Schwefel rückgängig.
Das Gericht erließ am 4. März eine entsprechende einstweilige Verfügung: Bis auf weiteres hat die alte Liste Gültigkeit, d. h. Schwefel ist gefährlich und Chili nicht. Auf der neuen Liste war es genau umgekehrt…
Kritiker hatten von Kungelei gesprochen und der Regierung vorgeworfen, die Änderungen heimlich vorgenommen zu haben und reichten einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein. Das Gericht gab den Antragstellern recht. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb 13 Gewürze gesundheitsschädlich sein sollen, ferner sei nicht nachvollziehbar, weshalb eine Substanz wie Schwefel als ungefährlich gelten soll. Die Entscheidung sei getroffen worden, ohne die gesundheitlichen Risiken der Bevölkerung zu bedenken.
Das Industrieministerium will gegen die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel einlegen… bp