Verjährung soll bei Auslandsaufenthalt nicht greifen

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Verjährungsfrist auszusetzen, so lange sich der Beschuldigte im Ausland aufhält. Er bei seiner Rückkehr, soll die Frist weiterlaufen.

Die Ermittlungen seien langwierig, insbesondere wenn Politiker in die Verfahren verstrickt seien. Und es würden immer mehr werden, verlautbarte das Justizministerium.

Selbst Mord verjährt nach den derzeitigen Regelungen – nach 20 Jahren.

Nun soll ein Zusatz im Strafgesetzbuch die Verjährungsfrist unterbrechen, wenn sich die Person, gegen die ermittelt wird, im Ausland aufhält.

Neben Thaksin wäre vor allem auch Rothemden-Führer Jakrapob Penkair von dem neuen Gesetz betroffen, der sich angeblich ins Ausland abgesetzt haben soll. tn