Sechs Punkte stehen auf der „Änderungswunschliste“, insbesondere ist Artikel 237 umstritten, der besagt, daß eine Partei aufgelöst und deren Funktionäre mit Berufsverbot belegt werden, wenn ein Parteimitglied Wahlbetrug begangen hat.
Ferner geht es u. a. um die Artikel 111 bis 121, die vorschreiben, wie der Senat zu wählen ist bzw. wie Senatoren ernannt werden. Das Ernennen von Senatoren laut Verfassung 2007 war kritisiert worden. bp