BMA in Behindertenprozeß freigesprochen

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Zwar gebe es seit 1991 ein Gesetz, das vorschreibt, öffentliche Anlagen wie Verkehrssysteme behindertengerecht zu bauen, zwar sei mit dem Bau der Hochbahn erst 1992 begonnen worden, trotzdem sehe das Gericht aber keinen Handlungsbedarf, die BMA auf Nachbesserung zu verurteilen.

300 Behinderte hatten sich zusammengeschlossen und die Stadtverwaltung verklagt, weil es für sie so gut wie unmöglich ist, die Hochbahn zu benutzen.

Das Gericht wies nach zwei Jahren diese Vorwürfe zurück. Die Skytrain habe bereits nachgebessert, und an den wichtigsten Stationen Asok, On Nut, Chong Nonsi, Mor Chit und Siam Square nachträglich Aufzüge gebaut. Und das bereits im Jahre 1999.

Dies bedeute, so daß Gericht, daß die BMA keinesfalls die Rechte körperlich Behinderter nicht ernst nehme.

Erst kürzlich hatten Behinderte einen Prozeß gegen den Flughafen Suwannaphum mit der Begründung verloren, der Flughafen sei vor der Einführung des Behindertengesetzes geplant gewesen, daher sei die Flughafenbetreiberin AoT nicht verpflichtet gewesen – und ist es immer noch nicht –, Suwannaphum behindertengerecht zu bauen bzw. umzugestalten. bp, tn