Panda-Gewinnerin darf nicht ausreisen

Sie gewann bei der Ziehung um die Namensgebung den dritten Preis. Als Belohnung winkten ihr 100.000 Baht in bar sowie eine Reise in die chinesische Provinz Chengdu, der Heimat der Pandabären.

Doch Naruay gehört einem Bergstamm an, laut thailändischem Gesetz sind diese Menschen keine Thais, sondern staatenlos. Und Staatenlose dürfen das Land nicht verlassen, weil sie laut Innenministerium eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen.

Selbst um nach Bangkok zu reisen, benötigte Naruay eine Sondererlaubnis, denn eigentlich ist es Angehörigen der Bergstämme verboten, bestimmte Gebiete zu verlassen. In der Hauptstadt konnte sie das Preisgeld in Empfang nehmen.

Der Direktor des Zoos von Chiang Mai, Sophon Damnui, zeigte sich befremdet und versprach, die Reisekosten in bar auszuzahlen, falls Naruay daran gehindert werde, nach China zu fahren.

Der Vize-Gouverneur von Chiang Mai empfahl, sich um die thailändische Staatsbürgerschaft zu bewerben. Dies sei durchaus möglich, da die Eltern von Naruay als „Angehörige eines Thai-Bergstammes“ gelten. bp