Die NTC gab inzwischen auch ganz offen zu, daß man nicht gegen globale Handelsabkommen verstoße, wenn man die „ausländische Herrschaft“ verhindere.
Firmen, in deren Vorständen Ausländer sitzen bzw. Ausländer Aktienanteile haben, sollen bei der Ausschreibung nachteilig behandelt werden.
Die Europäische Union verwies auf Handelsabkommen im Rahmen der World Trade Organisation (WTO), erhielt von der NTC aber eine Abfuhr: nur privater Wettbewerb sei unter den Regeln der WTO zu betrachten, keinesfalls aber staatliche Ausschreibungen.
Die beiden größten Mobilfunkfirmen Thailands wollen womöglich gerichtlich gegen diese Entscheidung von NTC angehen: AIS gehört zur Temasek Holding in Singapur und DTAC gehört zur Telenor aus Norwegen.
Daß es bei der Ausschreibung eine Rolle spielen soll, ob Ausländer im Management sitzen, stößt weitestgehend auf Unverständnis.
Die NTC verteidigt sich, wenn man so etwas behaupte, habe man die aufgestellten Regeln nicht verstanden. Selbstverständlich dürfen Ausländer in der Geschäftsführung sein, das müsse aber durch die jeweilige Firma genau begründet werden. bp