Ferner will CAT eine einstweilige Verfügung beantragen, wonach die Versteigerung der 3G-Lizenzen ab dem 20. September nicht erlaubt werden darf bis ein Urteil bezüglich der Klage vom Verwaltungsgericht vorliegt.
Jirayut Rungsrithong, Präseident von CAT, sagte, die NTC dürfe rechtlich gesehen nicht das 21Gh-Band versteigern, weil sie unzuständig sei. Zuständig sei vielmehr die National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) – diese ist allerdings noch nicht gegründet.
Eine Regel der NTC lautet, daß 3G-Lizenznehmer das 2G-Band benutzen dürfen, aber 2G-Lizenznehmer (wie CAT und TOT) nicht das 3G-Band, sei unfair. CAT und TOT wurden von der Versteigerung ausgeschlossen.
Wegen dieses ungleichen Wettbewerbes entgingen CAT dann jährliche Einnahmen in Höhe von 15 Milliarden Baht, sagte Jirayut. bp