Export von Singapur nach Thailand

Sehr geehrter Herr Slanina!

Wie ich aus verschiedenen Berichten aus dem “TIP” entnehme, sind Sie sehr gut mit den Ausländer- und Steuerrechtlichen Bestimmungen in Thailand vertraut. Darf ich mir erlauben, Sie um einige Auskünfte zu bitten.

Ich wohne seit einigen Jahren in Singapur und besitze dort eine “Asien Art and Antique Gallery”. In dieser Gallery biete ich u.a. auch dekorative Artikel und Sammler Objekte usw. an.

Vor einiger Zeit wurde mir angeboten, in Thailand in verschiedenen Hotel Shops meine Ware permanent auszustellen und evtl. diese Boutiquen zu managen. Das heißt die Shops werden mit Hotelpersonal bedient, und ich würde meine Ware auf Kommissionsbasis (Consignment) dort verkaufen.
Ich selbst würde nur bei der Anlieferung der Ware sowie evtl. bei  deren Display in Erscheinung treten. Das Hotel würde die Ware für den von mir festgelegten Verkaufspreisen verkaufen (inkl. Steuern, 7%) und nach Abzug einer festgelegten Kommission mir den Verkaufserlös auf einem Konto vergüten.

Hier meine Fragen:

1. Muss ich für diese Tätigkeit eine Firma gründen?

2. Kann ich eine Niederlassung meiner Singapur-Firma gründen?

3. Würde eine Partnerschaft (mit einem Thai) genügen?

4. Kann ich mit einer Arbeitsgenehmigung rechnen bzw. muss ich eine haben, auch wenn ich keinen Wohnsitz in Thailand habe?

5. Wie sind die steuerlichen Aspekte?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüssen, D. L.

Mike Slanina antwortet:

Sehr geehrter Herr L,

Wenn Sie in der geschilderten Form aktiv werden wollen, brauchen Sie eine thailändische Firma, die eine Importlizenz für die zu importierenden Produkten beantragt. Dann muss die Firma für Sie noch alle erforderlichen Unterlagen für ein Work-Permit bereitstellen.

Wenn Sie selber über die gesamten Aktivitäten, die mit Import und Vertrieb zusammenhängen, die Kontrolle behalten wollen, wäre es die sicherste Lösung. Sie gründen hier eine eigene Firma, die sowohl die Importlizenz beantragt als auch die Papiere für die Arbeitserlaubnis liefern kann. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie Ihren Wohnsitz nach Thailand zu verlegen.

Für Visum und Work-Permit reicht die Anschrift der hier gegründeten Firma.