Ein Gericht gab dem Antrag der Polizei statt, die beiden u. a. wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zwölf Tage lang in Gewahrsam zu nehmen. Einen Antrag auf Kaution stellten die beiden nicht.
Ihnen wird u. a. vorgeworfen, sich an den Flughafenbesetzungen in der Hauptstadt Ende 2008 beteiligt zu haben.
Die beiden müssen nicht befürchten, mit Mitgliedern der Rothemden in einer Zelle sitzen zu müssen… bp, tr