Bangkok กรุงเทพมหานคร: Verbraucherschutzbehörde will Bauherrin verklagen

Das CPB weist darauf hin, daß bei Kaufvertragsabschluß auf diesen Umstand nicht hingewiesen worden sei, daher seien die Rechte der Käufer verletzt worden, es handele sich um Betrug.

Demnach war im Kaufvertrag die Anbringung einer Klimaanlage inbegriffen, nicht aber eine Verankerung für die Kompressoren vor den jeweiligen Balkonen. Die Baukosten dafür müssen die Käufer selbst übernehmen – in Gestalt des monatlichen Wohngeldes. In den Abrechnungen ist die Anbringung der Kompressoren als monatliche Gebühr aufgeführt. Käufer von Eigentumswohnungen hatten sich daraufhin bei der CPB beschwert. tn, tr