Jubel bei den Rothemden! Verfassungsänderung nicht verfassungswidrig

Wie bereits mehrfach berichtet, hatten verschiedene Gruppen eine Petition beim Verfassungsgericht eingereicht. Sie sahen eine Verfassungsänderung bzw. die Änderung des Paragraphen 291 als unrechtmäßig an.

Sieben Richter stimmten für eine Verfassungsänderung, ein Richter hat sich seiner Stimme enthalten.

Sollte allerdings die Verfassung in vielen Bereichen neu geschrieben werden, so die Richter, müsse es erneut eine Volksabstimmung geben. Die Verfassung von 2007 wurde damals ebenfalls durch ein Referendum gebilligt.

Die Demokraten dürften sicherlich über das urteil enttäuscht sein, haben sich bisher aber noch nicht zu Wort gemeldet.