Viele Fragen um Bar in Patong zu betreiben

Hallo, Mike Slanina

Ein Freund von mir, der schon längere Zeit in Phuket eine Touristen Bar betreibt, hat mir Deine Adresse als kompetenten Ratgeber in Thailand betreffenden Fragen empfohlen. Ich habe auch schon sehr interessiert einige Stellungnahmen von dir gelesen.

Ich bin Geburtsjahr 1954, derzeit getrennt lebend. Möglicherweise erfolgt die Scheidung nächstes Jahr. Wir haben drei Kinder und ich möchte in Thailand leben.

Ich habe seit 1. Juni zusammen mit einer thailändischen Frau einen Leasingvertrag für eine Bar in Patong Beach mit 15 Angestellten. Der Vertag lautet auf beide Namen. Diese Bar wird seit dem 1. Juni von meiner Vertragspartnerin geführt. Im April nächstes Jahr will ich nach Thailand umziehen und als Mitinhaber die Bar betreiben.

 

Das ist nicht möglich und offiziell für Ausländer nicht erlaubt, trotzdem wird es von vielen genauso praktiziert.

Man müsste eine Firma gründen, ihre Partnerin wäre dann die Geschäftsführerin und die Mädels müssten offiziell als Angestellte mit Arbeitsverträgen, Fixgehalt, evt .Lohnsteuer (Einkommen über 15.000 THB) und Sozialversicherung registriert werden. Da werden die Probleme schon anfangen.

 

Es wäre nett, wenn Du mir Rat zu folgenden Themen geben könntest:

In Deutschland gibt es nur non Immigrant Visa mit max. 1 Jahr Aufenthaltsdauer, die alle 3 Monate eine Ausreise erfordern.

 

Das non o oder non b multipel entry visa ist 1 Jahr gültig und kann aber bis zu knapp 15 Monaten Aufenthaltdauer berechtigen.

 

Laut Auskunft des Konsulats in München kann mit diesem Visa vor Ort in Thailand ein ebenfalls 1 Jahr gültiges Visa beantragt werden, das nur noch ein Vorsprechen bei den zuständigen Meldebehörden vor Ort alle 3 Monate erfordert.

 

Bei diesem Visa Typen handelt es sich um ein Jahresvisa 0 für Rentner ab 50 Jahre mit einem Jahreseinkommen (aus Rente etc.) oder einem Guthaben auf einer thailändischen Bank von 800.000 THB.

Oder mit Thai Staatsbürgern verheiratete mit einem Monats Einkommen, zusammen von  40.000 THB oder einem Guthaben von 400.000 THB.

Oder b für Personen die im besitz einer Workpermit sind und Offizieell für eine thailändische Firma arbeiten mit einem min. Versteuerbarem monatlichem Einkommen von 50.000 THB.

 

Mein Freund vor Ort in Phuket meinte, es gibt auch die Möglichkeit, ein 3 Jahres Visa zu beantragen (Er hat so ein Visa, dass laut seiner Info in Deutschland ausgestellt wurde). Das Konsulat in München sagte allerdings, diese Möglichkeit, 3 Jahresvisa gibt es hier nicht. Kann ein 3 jähriges Visa in Thailand beantragt werden?

 

Nein!

Diese angaben sind von der Thai Gov.Web-Site und uns auch bekannt. Wir haben aber noch kein solchen Visa mit eignen Augen gesehen und unsere Kunden kamen von ihren Visa Trips in die Heimatländer mit der gleichen Auskunft zurück, wie sie die in München auch gekriegt haben.

 

Was ist richtig und was empfiehlst Du hier? Ist es schwierig in Thailand ein 1 Jahresvisa zu verlängern und wie oft ist dies möglich?

 

Wenn eine der oben genannten Anforderungen erfüllt wird, ist es nicht schwierig und kann so oft wie erwünscht jedes Jahr neu beantragt werden.

 

Arbeitserlaubnis sollte laut Aussage Konsulat mit dem Leasing Vertrag kein Problem sein.

 

Arbeitserlaubnis (Work Permit), gibt es nur über eine Co.,Ltd. oder eine Ltd. und hat mit einem Leasing Vertrag aber überhaupt nichts zu tun.

 

Ich habe hier zwei Alternativen zur Auswahl. Mein Freund zahlt keine Steuern in Thailand, obwohl er namentlich Besitzer einer Bar in Phuket ist. Er rät mir, ebenfalls keine Steuern zu bezahlen. Kann es einen Haken geben, falls ich keine Steuern zahle?

 

Wer als Ausländer in Thailand Geld verdient ist vom Gesetz her verpflichtet, Steuern zu bezahlen, wie in jedem anderem Land der Welt auch.

Ansonsten arbeitet er schwarz, dass ist in Thailand ein „Criminal Case“ und kann zu Gefängnisstrafen und anschließender Ausweisung führen.

Wir raten jedem davon ab. Aber es gibt wie überall immer besser Wisser. Nur wenn sie erwischt werden, kann man sie leider nicht mehr fragen.

 

Wie hoch wäre die Steuern, die ich zu bezahlen hätte (Umsatz der Bar ca. 500.000 bis 800.000 THB / Monat).

 

Mit einer Firma haben sie monatlich 7% Mehrwertsteuer abzuliefern, plus für reine Dienstleistungen zwischen 3% und 5% Quellsteuer. Ende des Jahres  noch eine Jahresumsatzsteuer (Gewinn) zwischen 15% bis 30%

 

Weitere Alternative: Ich lasse mich von meiner Vertragspartnerin als Manager mit Festgehalt, ca. 50.000Baht/monat. anstellen.

 

Geht nur über eine Co.,Ltd.oder Ltd. und was möchten sie überhaupt Managen? Marketing Manager für die Mädels?

Mein ratschlag Finger weg davon.

 

Hier wäre Vorteil oder auch Nachteil, dass ich auch in Deutschland gegenüber dem Finanzamt gezahlte Steuern in Thailand nachweisen könnte, gerade auch im Hinblick auf die drohende Scheidung.

 

Zwischen diesen beiden Ländern besteht ein Doppelbesteuerungs Abkommen, wie das vorsich geht, kann man überall im Internet ,nachlesen.

 

Was empfiehlst Du?
Da ich nur Mitinhaber der Bar bin, kann meine Vertragspartnerin die Bar ohne mein Einverständnis vor Ablauf des Leasingvertrages verkaufen? Da ich den Leasingvertrag der Bar zu 100% von meinem eigenen Geld finanziert habe, wie wäre dann der Anspruch meiner Vertragspartnerin aus dem Verkaufserlös?

Soll ich hier einen Zusatzvertrag mit meiner Vertragspartnerin abschliessen, der dies so regelt, dass ich den gesamten Verkaufserlös bekomme?

 

Dazu müssten wir zuerst den Vertrag sehen um eine korrekte Antwort zugeben.

 

Krankenversicherung in Thailand – was sind die günstigsten Anbieter und mit welchem Monatsbeitrag muss man rechnen?

 

Auch dazu brauchen wir viel mehr Angaben.

Ich möchte mich gerne persönlich in eurer Niederlassung in Phuket beraten lassen. Ist ein Beratungstermin kurzfristig vereinbar?

 

Am besten ist, sich eine Woche vorher für einen Termin anzumelden aber bitte nur mit seriösen und legalen anliegen oder Absichten, ansonsten ist es reiner Zeitverlust.

Uns interessiert es auch nicht was andere sagen oder machen, wer nach legalen und vorgeschriebenen Regenl handeln möchte ist aber jederzeit bei uns willkommen.

 

 

Für die Beantwortung meiner Fragen möchte ich mich hier schon recht herzlich bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut S.

PS Bitte um vertrauliche Behandlung

MIT FREUNDLICHEN GRÜSSEN
VIMAMI BANGKOK.