Ausnahmezustand für Bangkok und einige angrenzende Provinzen

pp Bangkok. Für Bangkok und ein paar angrenzende Provinzen gilt seit dem 22. Januar 2014 der Ausnahmezustand. Damit haben die Regierung und die Sicherheitskräfte der Nation weitreichende Vollmachten, um gegen die Demonstranten vorzugehen.

·        Einer der wichtigen Punkte der Notstandsverordnung ist ein Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als fünf Personen.

·        Des Weiteren könnten die Sicherheitsorgane eine Ausgangssperre über die betroffenen Gebiete verhängen.

·        Die nächste Möglichkeit könnte sogar darin bestehen, bestimmte Gebiete komplett abzuriegeln und für Personen zu sperren.

·        Die Sicherheitskräfte können Hausdurchsuchungen anordnen und brauchen dafür keinen Richterlichen Beschluss.

·        Auch die Rechte der Bürger werden eingeschränkt. Bei einem Ausnahmezustand haben die Bürger keine Möglichkeit, gegen die Behörden oder die Sicherheitsorgane zu klagen.

·        Die Presse kann bei einem Ausnahmezustand ebenfalls „beschnitten“ werden, die Pressefreiheit könnte stark eingeschränkt werden.

Die Militärpolizei ist nun ebenfalls ermächtigt einzugreifen und kann je nach Bedarf zur Unterstützung der Beamten eingesetzt werden.

Die Notverordnung gilt für Bangkok, Pathum Thani, Teil von Nonthaburi, sagte der stellvertretender Ministerpräsident Surapong Tovichakchaikul. Die Durchsetzung des Gesetzes sei notwendig, sagte er weiter, damit die Beamten die Situation der Anti-Regierungsproteste besser kontrollieren und die Demokratie schützen können.

Herr Surapong bezog sich dabei offenbar auf den wachsenden Druck des Demokratischen Volks Reform Komitees (PdRC), die nach wie vor die Wahlen am 2. Februar verhindern und blockieren wollen, berichtet die BangkokPost.

Die Übergangsregierung hat inzwischen Arbeitsminister Chalerm Yubamrung als Direktor des Zentrums für Friedenssicherung (CAPO) ernannt. Damit untersteht er dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Herrn Surapong.