pp Bangkok. Wie bereits berichtet, ist eine inoffizielle Liste der angeblichen PdRC-Sponsoren an die Medien geleitet wurden. Darin sind die Namen von 19 Unternehmen und 13 Personen aufgeführt, die die PdRC mit großzügigen Spenden unterstützt haben sollen.
PdRC Generalsekretär Suthep Thueaksuban hatte aber gleich am Dienstagabend erklärt, dass keine der Personen oder Unternehmen auf der Liste, mit Ausnahme von Khun Sakchai Guy, irgendeine finanzielle Unterstützung für seine politische Bewegung zur Verfügung gestellt habe.
Kurze Zeit später hatten auch der Vorsitzende von Toyota Thailand, Herr Pramon und der Chef des führenden thailändischen Konsumgüterherstellers Saha Pathanapibul Plc Herr Boonchai Chokwatana erklärt, dass sie keine Gelder an die PdRC gezahlt hätten.
Herr Boonchai sagte, sein Unternehmen habe nichts mit Politik zu tun und mache seine Geschäfte transparent, obwohl das Unternehmen manchmal durch die Politik beeinflusst werden kann. Seine Familie ergreift aber keine Partei und bleibt immer neutral, betonte er.
Er schob die Vorwürfe, dass sein Unternehmen einer der Hintermänner von Suthep Thueaksuban sei beiseite. Er sagte, dass er dieses Gerücht bereits seit zwei Wochen kenne. Er sei darüber aber weder überrascht, noch beunruhigt.
Sollte die CMPO aber Vorhaben, gegen ihn oder seine Firma irgendwelche rechtlichen Schritte einzuleiten, werde er seinerseits eine Verleumdungsklage gegen die CMPO anstreben.
Er sagte weiter, dass er nicht glaube, dass die CMPO ernsthaft die Geldgeber der PdRC verfolgen werde. Im Gegenteil, sagte er. Die Maßnahme könnte sogar aufgrund von fehlender Strategie und Beweise negative Folgen für die Regierung haben.
Zum Schluss betonte er: „Wenn mein Name auf einer offiziellen Liste der CMPO als Finanzier der PdRC genannt wird, dann werden nicht nur ich sondern auch andere, die hier zu Unrecht beschuldigt werden, eine Verleumdungsklage gegen die CMPO einreichen.
Eine nicht genannte Quelle der DSI soll gesagt haben, dass die CMPO Klagen riskieren würde, wenn sich die Anschuldigungen als falsch erweisen würden.
Ein Grund, warum die PdRC die Liste angeblich trotzdem veröffentlicht hat könnte sein, dass man bei einer Verheimlichung mit einer Strafverfolgung nach § 157 des Strafgesetzbuches wegen strafbarer Handlungen und Pflichtverletzung rechnen müsse, sagte die Quelle.