Bangkok. Am 20. Januar wurde der 46-jährige Piya Julkittiphan von einem Gericht in Bangkok zu sechs Jahren Gefängnis wegen Majestätsbeleidigung verurteilt.
Herr Pixa hatte bereits 2013 auf der sozialen Netzwerk Seite Facebook zwei Bilder mit entsprechender Nachricht gepostet. Laut dem Gericht waren die Bilder und die Nachrichten dazu „respektlos und Untreu“.
Dieses Gerichtsurteil ist die neueste Gefängnisstrafe die in einer beispiellosen Majestätsbeleidigungs-Serie seit der Machtübernahme durch das Militär im Mai 2014 verhängt wurde.
Seitdem wurde das Gesetz ausgeweitet und bezieht sich auch auf öffentliche Beiträge in den sozialen Netzwerken.
Die Richter verurteilten Herrn Piya zu neun Jahren Gefängnis. Da er sich aber während der Untersuchungen gegen ihn als nützlicher Zeuge erwiesen hatte, wurde er von dem Gericht zu einem Drittel seiner Strafe begnadigt. Er wird nun die nächsten sechs Jahre in Haft verbringen.
Das Gericht hat keine Details über den Inhalt der Beiträge, die der Angeklagte auf Facebook veröffentlicht hatte, bekannt gegeben. Selbst wenn diese Details während der Verhandlung offengelegt wurden, ist es für die Presse nicht möglich, darüber zu berichten.
Thailändische Anwälte für das Menschenrecht erklärten zu dem Fall dass Herr Piya ein ehemaliger Börsenmakler war, der zuerst im Dezember 2014 verhaftet wurde. Seit dieser Zeit saß Herr Piya in Haft und wartete auf seine Verhandlung.
Im vergangenen Jahr wurde zwei weitere Personen wegen ihrer Einträge bei Facebook zu 25 und 30 Jahren Haft verurteilt. Diese neuen Rekord-Gefängnisstrafen hatten international für Schlagzeilen gesorgt.
Seit Mai 2014 wurden auch die Grenzen für das, was unter das Gesetz der Majestätsbeleidigung gehört drastisch erweitert.
Im vergangenen Monat wurde ein Mann wegen einer angeblich satirischen Bemerkung über den Lieblingshund des Königs, der vor kurzem gestorben ist, verhaftet.
Laut den Angaben der örtlichen Menschenrechtsgruppe iLaw wurden seit Anfang Dezember bereits 61 Menschen wegen Majestätsbeleidigung verfolgt oder angeklagt.
Die Strafverfolgung wegen Majestätsbeleidigung führt fast immer zu einer Verurteilung der Angeklagten. Die meisten von ihnen bekennen sich schuldig und können dafür mit einer reduzierten Strafe rechnen.