Thailänderin zum Tod durch den Galgen verurteilt

Thailänderin zum Tod durch den Galgen verurteilt

Malaysia. Am Mittwoch, den 9. November hat das oberste Gericht in Malaysia eine 36 Jahre alte thailändische Masseuse wegen dem Handel von 1,45 kg Methamphetamin zum Tod durch den Galgen verurteilt.

Methamphetamin (Archiv-Bild)
Methamphetamin (Archiv-Bild)

Die Angeklagte Frau Nutchanad Jongjaroen, ursprünglich aus Sukothai, wurde am 23. Juli 2014 gegen 12.40 Uhr bei ihrer Einwanderung im Einwanderungs- und Quarantäne Komplex (CIQ) in Bukit Kayu Hitam vom Zoll verhaftet. Bei ihrer Festnahme konnten die Beamten 1,4 kg Methamphetamin sicherstellen.

Der Angeklagte wurde vor Gericht von Anwalt Ai Cha Ran vertreten, während auf der Gegenseite Staatsanwalt Norshuhada Mohd Yatim die Anklage vertrat.

Nachdem Justizkommissar Abu Bakar Katar am Mittwoch der Angeklagten Frau Nutchanad Jongjaroen das Urteil über die Todesstrafe verkündete, zeigte sie keinerlei Reaktionen über ihr Todesurteil durch den Galgen.

Justizkommissar Abu Bakar erklärte nach der Urteilsverkündung, dass das Gericht von der Schuld der Angeklagten überzeugt war, und berechtigte Zweifel an der Schilderung der Verteidigung durch Anwalt Ai Cha Ran hatte.

Frau Nutchanad Jongjaroen wurde gemäß § 39 (1) (a) wegen Besitz von gefährlichen Drogen zur obligatorischen Todesstrafe nach dem Act 1952 verurteilt.