Weitere Sicherheitsinformationen für alle thailändischen Flughäfen über mitgeführte Flüssigkeiten und Gegenstände

Weitere Sicherheitsinformationen für alle thailändischen Flughäfen der AOT über mitgeführte Flüssigkeiten und Gegenstände

Bangkok. Die Airports of Thailand „ AOT „ hat neue Richtlinien für Passagiere und Flugpersonal, die auf jedem Flug von jedem Flughafen unter AOT abfliegen, bekannt gegeben. Dazu gehören auch das Personal und die Personen, denen das Recht eingeräumt wurde, den Sperrbereich hinter dem Sicherheitskontrollpunkt in jedem AOT – Flughafen zu passieren.

Richtlinien für Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (LAG)

LAGs sind das Verfahren zur Überprüfung von Passagieren und Flugpersonal, die auf jedem Flug von jedem Flughafen unter der AOT abfliegen, einschließlich Personal und Personen, denen das Recht eingeräumt wurde, den Sperrbereich hinter dem Sicherheitskontrollpunkt in jedem AOT-Flughafen zu passieren.

Diese Maßnahme gilt nicht für Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (LAG) oder andere Materialien und Stoffe mit ähnlichen Eigenschaften, bei denen es sich um Arzneimittel, Milch oder Säuglingsnahrung handelt. Medikamente, Milch und Säuglingsnahrung in angemessener Menge dürfen mit an Bord genommen werden.

Verfahren

  1. Falls es sich bei den LAGs um persönliche Gegenstände handelt
  • 1.1 LAGs müssen in einem Behälter mit einer Größe von nicht mehr als 100 ml enthalten sein. (Container über 100 ml dürfen nicht an Bord genommen werden, auch wenn sie weniger als 100 ml LAG enthalten.)
  • 1.2 Alle Behälter mit LAG nach 1.1 sind zusammen in einem durchsichtigen wiederverschließbaren Plastikbeutel zu verpacken und haben ein Gesamtvolumen von höchstens 1.000 ml. (oder gleichwertig in anderen Maßeinheiten). Die Tasche muss versiegelt sein und jeder Passagier kann eine Plastiktüte an Bord nehmen.
  • 1.3 Jeder Passagier muss die Plastiktüte gemäß 1.2 von anderen persönlichen Gegenständen, die an Bord mitgenommen werden, einschließlich Jacken und Computergeräten, trennen und den Beamten an der Sicherheitskontrolle überprüfen lassen.

2. Falls es sich bei den LAGs um Duty-Free-Produkte handelt

2.1 Passagiere Abflug- / Abflugpassagiere, Transitpassagiere oder Transferpassagiere, die Taschen mit LAGs haben, die in Duty-Free-Shops am Flughafen oder im Flugzeug gekauft wurden, können diese an Bord nehmen, wenn diese Taschen versiegelt sind und keine Anzeichen dafür vorliegen, dass sie zerrissen oder beschädigt sind oder nach dem Kauf geöffnet wurden.

2.2 Es muss ein Nachweis über das Datum des Kaufs vorliegen, das das Reisedatum ist. Die angegebenen Artikel müssen den im Beutel enthaltenen LAGs entsprechen.

Maßnahmen zur Sicherheitsüberprüfung vor dem Einsteigen

Fluggäste und ihre persönlichen Gegenstände sind zu untersuchen, um nach Waffen, gefährlichen Gegenständen oder verbotenen Gegenständen zu suchen, die die Fluggäste mit an Bord nehmen dürfen.

Ziel ist es, zu verhindern, dass Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, die für illegale Interventionen verwendet werden können, an Bord gebracht werden, unabhängig davon, ob sie ohne Erlaubnis befördert, versteckt oder auf andere Weise gebracht werden. Dies dient der Gewährleistung der Sicherheit in Luftfahrtangelegenheiten in Übereinstimmung mit dem Standard der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) oder anderen damit zusammenhängenden Gesetzen.

Vorbereitung der Sicherheitskontrolle vor dem Einsteigen

Vor dem Einchecken am Ticketschalter müssen die Passagiere wie folgt auf das Durchlaufen der Sicherheitskontrolle vorbereitet werden:

  1. Bewahren Sie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele oder andere Materialien und Substanzen mit ähnlichen Eigenschaften in Behältern mit einer Größe von mehr als 100 ml auf. im aufgegebenen Gepäck, um einzuchecken, da sie nicht an Bord genommen werden dürfen.
  2. Wenn Sie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele mit an Bord nehmen möchten (Handgepäck), müssen diese in Behältern mit einer Größe von nicht mehr als 100 ml enthalten sein. Alle Behälter werden zusammen in eine durchsichtige Plastiktüte mit Reißverschluss im Format 20 x 20 cm gestellt. (Wird am Serviceschalter vor den Check-in-Schaltern bereitgestellt.) Jeder Passagier kann eine Plastiktüte an Bord nehmen. Der Gesamtinhalt von Flüssigkeiten darf 1 Liter nicht überschreiten, und der Beutel muss getrennt von anderen persönlichen Gegenständen in das Röntgengerät gegeben werden.
  3. Bewahren Sie alle scharfen Gegenstände im aufgegebenen Gepäck auf, da sie nicht an Bord genommen werden dürfen.
  4. Fluggäste mit Gewehren und Kugeln müssen das Personal der Fluggesellschaft am Check-in-Schalter informieren, damit die Dokumente geprüft und die Kugeln im vorbereiteten Bereich getrennt werden.
  5. Fluggäste dürfen keine gefährlichen Stoffe oder Gegenstände und / oder Tiere mitnehmen, die für Flugzeuge und Personen in Flugzeugen aller Art schädlich sein können, unabhängig davon, ob sie im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck aufbewahrt werden.

Verfahren zum Durchlaufen des Sicherheitskontrollpunkts

  1. Vor dem Betreten des Sicherheitskontrollpunkts

Nach dem Einchecken und der Passkontrolle (falls verfügbar) werden die Passagiere vor dem Einsteigen einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Bitte bereiten Sie im ersten Schritt Ihre Bordkarte vor, damit sie vom Offizier überprüft werden kann.

  1. Am Sicherheitskontrollpunkt

2.1 Wenn Sie die Röntgenspur betreten, gibt es Ablagen für Taschen / Habseligkeiten. Bitte legen Sie jede Tasche / jedes Gepäckstück in die Schublade, um das Röntgengerät zu passieren. Wenn Sie mit Laptops, Jacken und Zip-Lock-Taschen reisen, die Flüssigkeit enthalten, trennen Sie diese bitte von anderen Gegenständen und legen Sie sie in die Ablage. Bewahren Sie wertvolle Gegenstände in Ihren Taschen / Sachen auf, die geschlossen sind, bevor Sie in die Schublade des Röntgengeräts gelangen.

2.2 Passagiere können aufgefordert werden, Gürtel und Schuhe auszuziehen, um diese Gegenstände in das Röntgengerät zu legen.

2.3 Passagiere setzen die Schale in das Röntgengerät ein.

2.4 Fahrgäste gehen unter Aufsicht der Beamten durch den Metalldetektor. Für Passagiere, die aus geeigneten Gründen nicht durch den Metalldetektor gehen möchten, wie z. B. Passagiere mit Herzschrittmacher oder schwangere Passagiere, informieren Sie bitte die Beamten vor dem Sicherheitskontrollpunkt, um den speziellen Kanal zu passieren und von Hand überprüft zu werden.

2.5 Passagiere, die durch den Metalldetektor gehen und keinen Alarm haben, können ihre Taschen / Habseligkeiten erhalten, die das Röntgengerät passiert haben.

2.6 Fahrgäste, die den Metalldetektor passieren und einen Alarm auslösen, müssen zurückgehen, um festzustellen, ob sich noch Metallgegenstände auf ihrem Körper befinden. Wenn Metallgegenstände vorhanden sind, müssen sie diese Gegenstände abnehmen und in die Ablage legen, damit sie das Röntgengerät passieren können. Dann müssen sie zum zweiten Mal durch den Metalldetektor gehen.

2.7 Falls Passagiere zum zweiten Mal durch den Metalldetektor gehen und immer noch ein Alarm vorliegt, werden diese Passagiere von den Beamten aufgefordert, erneut nach dem Grund für den Alarm des Metalldetektors zu suchen.

2.8 Während des Körperscreenings müssen die Passagiere den Anweisungen der Offiziere folgen.

2.9 Nach der Überprüfung des Körpers können Passagiere aufgefordert werden, ihre Taschen / Sachen zu öffnen. Bitte folgen Sie den Anweisungen der Offiziere.

2.10 Befolgen Sie bei Passagieren, bei denen festgestellt wird, dass sie verbotene Gegenstände in ihren Taschen / Sachen haben, die Anweisungen der Beamten und die Sicherheitsmaßnahmen des Flughafens.

2.11 Für Fluggäste, deren Körper und / oder Gepäck in öffentlichen Bereichen nicht kontrolliert werden dürfen, hat der Flughafen den Kontrollraum vorbereitet. Bitte informieren Sie die Beamten, dass Sie individuell überprüft werden möchten.

  1. Überprüfen Sie nach dem Überprüfungsvorgang alle Angehörigen, bevor Sie den Sicherheitskontrollpunkt verlassen.
  2. Die Flughäfen behalten sich das Recht vor, Fluggästen, die die Durchsuchung verweigern , unabhängig von der Überprüfung des Körpers oder des Beutels oder der Zugehörigkeit, die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zu verweigern, den Durchgang zum Sicherheitskontrollpunkt zu untersagen.

Seit dem 1. Juni 2007 hat das Ministerium für Zivilluftfahrt Maßnahmen zur Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen, Gelen oder anderen Materialien oder Stoffen mit ähnlichen Eigenschaften von Passagieren aller Nationalitäten an Bord erlassen.

Mitbringsel sind Flüssigkeiten wie Getränke, Konserven, Schokolade, Mundwasser, Rasierschaum, Haarspray, Parfums, Kölnisch Wasser, Creme, Balsam, Nagellack, Kerzen, Kosmetikprodukte (wie Lipgloss, Mascara, Foundation usw.) .) und andere flüssige Gegenstände können mit an Bord genommen werden. Die Größe der Behälter darf jedoch 100 ml nicht überschreiten. (100 cc).

Alle Flüssigkeiten müssen in einem wiederverschließbaren durchsichtigen Plastikbeutel (Reißverschluss) mit einer Größe von nicht mehr als 20 x 20 cm enthalten sein. Das Gesamtvolumen der Plastiktüte darf 1 Liter nicht überschreiten. Jeder Passagier kann nur eine Plastiktüte an Bord nehmen. Was flüssige Güter betrifft, die in King Power Duty Free gekauft wurden, – Es gibt keine Kaufbeschränkung, – außer für Passagiere, die in die Länder reisen, in denen bestimmte Regeln gelten. Für weitere Informationen, besuchen Sie http://www.kingpower.com/lags.

Gefährliche Gegenstände, die aus Sicherheitsgründen nicht transportiert werden dürfen
(weder im Handgepäck, noch im aufgegebenes Gepäck)

Aus Sicherheitsgründen sind folgende Gegenstände nicht erlaubt:

 

  • Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
  • Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray
  • Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
  • Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten (z.B. für Testzwecke)
  • Campingkocher, Gasbehälter, gefüllte Tauchflaschen
  • Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln
  • Elektroschockwaffen, z.B. Elektro-Schocker (Taser)
  • Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
  • Hitzeerzeugende Gegenstände
  • Sauerstoffgeneratoren, flüssiger Sauerstoff
  • Leicht entzündliche Stoffe, z. B. Überall-Streichhölzer
  • Batteriebetriebene Fortbewegungsmittel (z.B. Hoverboards, Mini-Segways, Solowheels, Elektrofahrräder). Diese Regelung gilt unabhängig von der Leistung der Batterie.
  • Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
  • Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
  • Sicherheitstaschen oder Aktenkoffer mit Lithiumbatterien oder pyrotechnischen Einrichtungen
  • Radioaktive Stoffe und Gegenstände
  • Stark magnetische Materialien
  • Trockeneis von mehr als 2,5 kg

 

  • Quelle: Airports of Thailand, EU-Verordnung 2015/1998