Seit gestern (13. November 2020) wird für die Einreise mit TR-Visum kein Finanznachweis mehr gefordert

Seit gestern (13. November 2020) wird für die Einreise mit TR-Visum kein Finanznachweis mehr gefordert

BANGKOK / BERLIN. Laut den Angaben des Königlich Thailändischen Honorarkonsulat für Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wird für die Einreise mit TR-Visum kein Finanznachweis mehr gefordert.

Bis auf weiteres gelten folgende Einreisebestimmungen:

Die Einreise nach Thailand ist nun mit einem TR-Visum und mit der Sondergenehmigung (COE) des Kgl. Thail. Außenministeriums möglich.

Gemäss den Bestimmungen vom 02.11.2020 können wieder Touristenvisa mit Sondergenehmigung – Certificate of Entry (CoE) – zur Einreise nach Thailand bei dem Kgl. Thailändischen Honorarkonsulat Hamburg ausgestellt werden. Folgende Voraussetzungen sind dafür zwingend erforderlich:

(1) Vollständig ausgefüllter Visumsantrag: Die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden

(2) Reisepass im Original

(3) Kopie der ersten Seite des Reispasses (Seite mit Lichtbild)

(4) Ein (1) biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)

(5) 35,00 Euro Visagebühr

Das Touristenvisum ermöglicht einen Aufenthalt von 60 Tagen und ist beim Immigration Office um weitere 30 Tage verlängerbar.

Nach Erhalt dieses Visums muss sich der Antragsteller online beim zentralen Registrierungssystem des Außenministeriums des Königreichs Thailand auf der Webseite: coethailand.mfa.go.th registrieren, um das für die Einreise nach Thailand erforderliche CoE (Certificate of Entry) zu erhalten. Ohne Vorlage des CoE wird die Einreise nach Thailand nicht gewährt.

 

 

Sie können sich im folgenden Video den dargestellten Registrierungsprozess ansehen:

 

 

Es werden folgende sechs Schritte in dieser Reihenfolge für eine erfolgreiche Einreise durch Nicht-Thailänder empfohlen:

 

  1. Deutsche Staatsangehörige beantragen das TR-Visum
  2. Nach Erhalt des Visums muss sich für das CoE registriert werden (www.coethailand.mfa.go.th), was ca. drei bis vier Tage in Anspruch nehmen wird
  3. Nach Bestätigung der Registrierung (Schritt 2) müssen die Buchungsbestätigungen für den Flug und das ASQ-Hotel erbracht werden
  4. Sofern das CoE bestätigt wurde, muss das CoE heruntergeladen werden
  5. Dann besorgen Sie sich das „Fit to fly“-Zertifikat und (!) ein negatives COVID-19 RT-PCR-Testergebnis (ausgestellt nicht länger als 72 Stunden vor dem Abflug!)
  6. Antritt der 14-tägigen Quarantäne in einem ASQ-Hotel direkt nach der Ankunft in Thailand.

 

  • Quelle: Königlich Thailändisches Honorarkonsulat