Die frühere Premierministerin Yingluck Shinawatra hielt am 1. August 2017 vor der Strafkammer des Obersten Gerichtshofs ihre Schlusserklärung im Reishypothekenfall.

Ein weiterer Haftbefehl gegen Yingluck Shinawatra

BANGKOK. Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs für Inhaber politischer Positionen erließ am Dienstag (19. April) einen Haftbefehl gegen die ehemalige Premierministerin Yingluck Shinawatra, weil sie nicht zur ersten Anhörung in einem Fall erschienen war, in dem sie und fünf weitere Personen der Korruption bei der Finanzierung der Roadshow Thailand 2020 Projekt to Future beschuldigt werden.

Frau Yingluck ist die erste Angeklagte in dem Fall, der am 28. Januar 2022 von der Nationalen Antikorruptionskommission eingereicht wurde.

Die fünf anderen Angeklagten sind der ehemalige stellvertretende Premierminister Niwatthamrong Boonsongpaisan, Frau Yinglucks ehemaliger Generalsekretär Suranand Vejjajiva, Matichon Plc, Siamsport Syndicate Plc und Siamsport-  Direktor Ravi Lohtong.

In der Klage sollen Frau Yingluck und ihre Mitangeklagten dem Land einen Schaden von 239,7 Millionen Baht zugefügt haben, indem sie Matichon und Siam Sport geholfen haben, Verträge zur Durchführung des Projekts durch ein spezielles Auswahlverfahren zu gewinnen, anstatt ordnungsgemäß Ausschreibungen vorzunehmen.

Die mutmaßliche Straftat wurde zwischen Ende August 2013 und dem 12. März 2014 begangen.

Das Gericht nahm den Fall zur Hauptverhandlung an und stimmte Gerichtsverfahren gegen Frau Yingluck, Herrn Niwatthamrong und Herrn Suranand wegen angeblicher Verstöße gegen § 157 des Antikorruptionsgesetzes von 1999 und §§ 12 und 13 des Gesetzes gegen Preisabsprachen von 1999 zu. Außerdem wird gegen Matichon, Siamsport und Herrn Ravi wegen angeblicher Zusammenarbeit mit den ersten drei Angeklagten ermittelt.

Herr Niwatthamrong, Herr Suranand und Herr Ravia wurden gegen Kaution freigelassen, nachdem das Gericht den Fall zunächst zur Verhandlung zugelassen hatte. Frau Yingluck, eine Flüchtling im Exil, wurde von ihrem Anwalt vertreten.

Das Gericht setzte daraufhin den 19. April für die erste Anhörung fest.

 

Die frühere Premierministerin Yingluck Shinawatra hielt am 1. August 2017 vor der Strafkammer des Obersten Gerichtshofs ihre Schlusserklärung im Reishypothekenfall.
Die frühere Premierministerin Yingluck Shinawatra hielt am 1. August 2017 vor der Strafkammer des Obersten Gerichtshofs ihre Schlusserklärung im Reishypothekenfall.

Die frühere Premierministerin Yingluck Shinawatra hielt am 1. August 2017 vor der Strafkammer des Obersten Gerichtshofs für Inhaber politischer Positionen ihre Schlusserklärung im Reishypothekenfall. (Dateifoto: Bangkok Post)

 

Am Dienstag erschien Frau Yingluck nicht vor Gericht, ohne triftige Gründe anzugeben oder einen Antrag auf Verschiebung der Anhörung zu stellen. Das Gericht erließ einen Haftbefehl nach § 28 des Gesetzes über das Verfahren in Strafsachen gegen Inhaber politischer Ämter von 2017.

Die anderen Angeklagten und ihre Anwälte waren im Gericht anwesend. Sie bestritten die Vorwürfe.

Das Gericht legte den 12. September ab 9.30 Uhr für die nächste Anhörung fest.

Die Roadshow wurde 2013 im Auftrag der damaligen Premierministerin Yingluck gestartet. Es umfasste Ausstellungen, Seminare und andere Aktivitäten zur Förderung des Projekts. Im März 2014 entschied das Verfassungsgericht, dass die Roadshow verfassungswidrig sei.

Yingluck floh im August 2017 aus Thailand, um der Bestrafung wegen des gescheiterten Reisverpfändungsprogramms ihrer Regierung zu entgehen, kurz bevor die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs für Inhaber politischer Ämter das Urteil fällte.

Sie wurde in Abwesenheit zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt und ein Haftbefehl gegen sie erlassen.

 

  • Quelle: Bangkok Post