Nach 24stündiger Polizeihaft wurde er gegen Kaution freigelassen. Er darf Thailand nicht verlassen. Der Journalist wurde zeitweise in Handschellen abgeführt, ferner wurde ihm der Paß abgenommen. Ein Einvernahme- oder Gerichtstermin ist nicht bekannt, auch nicht der Grund der Verhaftung.
Der Haftbefehl stammt aus dem Jahr 2006 und basiert offensichtlich auf einer Anzeige wegen Verleumdung, die eine thailändische Organisation eingereicht hatte.
Christoph Müller vermutet: „Auslöser der Vorwürfe ist offenbar ein Bericht über einen in Thailand lebenden Schweizer, den ich im Jahr 2002 für die Sendung „Reporter“ gedreht habe. Der gelernte Bierbrauer trat über Jahre in Asien als falscher Arzt auf und führte mehrere sehr umstrittene Hilfswerke, für die er in der Schweiz Spenden sammelte.“
SF-Chefredaktor Ueli Haldimann: „Wir verstehen die Verhaftung unseres Chefreporters nicht und verlangen von den thailändischen Behörden sofortige Aufklärung. Wir protestieren gegen die Art und Weise der Verhaftung.“
Müllers Bericht sei nur in der Schweiz ausgestrahlt worden. Deshalb sei es unverständlich, wieso ein thailändisches Gericht überhaupt auf die Anzeige eintritt.
SF gewährt Christoph Müller vollumfänglichen Rechtsschutz. Auch die Schweizer Botschaft in Bangkok und das EDA und gewähren Müller im Rahmen des konsularischen Schutzes Unterstützung. sf, sda