Söhnchen „Mu Ham“ zu zehn Jahren Haft verurteilt

Dem Urteil ging ein Vorfall vom 4. Juli 2007 voraus. Nach der Kollision mit einem Bus und einem daraus resultierenden Streit mit dem Fahrer bzw. der Schaffnerin, steuerte Mu Ham aufgebracht seinen Mercedes in eine wartende Menschenmenge. Dabei starb eine Person, mehrere wurden teils schwer verletzt.

Dem 21 Jahre alten Söhnchen der Ex-Schönheitskönigin wurde vorsätzlicher Mord, versuchter Mord und schwere Körperverletzung vorgeworfen.

Das Gericht bescheinigte Mu Ham, der angeblich psychisch labil sein soll, vollständige Zurechnungsfähigkeit und verurteilte ihn zu 15 Jahren Gefängnis. Da Mu Ham gestanden hatte, wurde das Strafmaß auf zehn Jahre reduziert.

Ferner soll Mu Ham Schmerzensgeld in Höhe von über 2,1 Mio. Baht an die Mutter der von ihm getöteten Frau zahlen. Die bei dem Vorfall verletzten Opfer sollen 900.000 Baht bekommen.

Es ginge natürlich nicht mit „rechten“ Dingen zu, wenn Mu Ham im Gefängnis sitzen würde: Er wurde auf Kaution freigelassen…

Als Sicherheit hinterlegte Mu Ham eine Eigentumsurkunde über eine Immobilie. bp, tn