Todesstrafe für Mord an Ehemann

Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die Frau den Mord an ihrem Ehemann plante und ausführen ließ, damit sie die Summe der auf ihn abgeschlossenen Lebensversicherung in Höhe von 2 Mio. Baht kassieren konnte. Hierbei berücksichtigte das Gericht insbesondere die Tatsache, daß die Ehefrau die Versicherung für ihren Mann abgeschlossen hatte, sie war auch die Begünstigte. Der 56jährige von am 29. Mai vergangenen Jahres in Bangkok ermordet.

Anfang April 2008 zahlte sie drei Männern 300.000 Baht, um die Tat auszuführen. Sie trafen sich daraufhin knapp zwei Monate später mit dem Ehemann, entführten und erstachen ihn. Schließlich fuhren sie mit einem Auto über die Leiche, um einen Verkehrsunfall vorzutäuschen.

Die Angeklagte bestritt, die Killer zu kennen, aber das Gericht folgte dieser Einlassung nicht und verurteilte die Ehefrau zum Tode. Die Auftragskiller waren geständig, daher ließ das Gericht milde walten und verurteilte die drei Männer zu je 25 Jahren Haft.

Eine weitere Angeklagte wurde freigesprochen, man konnte ihr nicht nachweisen, daß sie von dem geplanten Verbrechen wußte. bp