Einschränkungen bei Werbung für Alkohol

Nach dem Gesetzentwurf dürfen zukünftig die Logos von alkoholischen Getränken nicht länger als zwei Sekunden hintereinander zu sehen sein.

Das neue Gesetz sei in den Verordnungen klarer, was die Werbung im Fernsehen für Alkohol betreffe, sagte Vize-Regierungssprecher Watchara Kannikar. Geregelt wird, wann entsprechende Werbung gesendet werden darf, was sie beinhaltet und ob und wie lange die Logos der Firmen zu sehen sind. tn