Es war klar, daß der 19Jährige aus dem Raum Aichach damit nicht durchkommen würde. Prompt nahm ihn am 25. Januar am Münchener Flughafen der Zoll zur Seite. Für den Verstoß gegen das Waffengesetz erhielt der inzwischen 20jährige am 9. Juni vom Aichacher Jugendgericht eine Verwarnung und 400 Euro Geldauflage.
Dem jungen Mann, der alles andere als einen gewalttätigen Eindruck machte, attestierte der Richter „Blauäugigkeit“. „Das weiß doch jeder, daß Butterfly-Messer unters Waffengesetz fallen. Am Flughafen hat man null Chancen damit durchzukommen“, wunderte sich der Jugendrichter über die Naivität des Koch-Azubis.
Der Angeklagte gab freimütig an, es „nicht genau“ gewußt zu haben. Zweifel an seiner Beteuerung, die Aktion habe „keinen gewalttätigen Hintergrund“ gehabt, hegten allerdings weder Richter noch Staatsanwalt. Dem 20jährigen auf der Anklagebank nahmen beide ab, daß er die Messer lediglich als Souvenir mit nach Hause genommen hatte, um seine Fingerfertigkeit zu üben. „Das war eine Dummheit“, resümierte der Anklagevertreter, der auch deshalb eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht befürwortete.
Die Geldauflage muß der junge Mann in Raten an die Lebenshilfe zahlen. AA