Majestätsbeleidigung: Strafe verkürzt

Wie erst jetzt bekannt wurde, urteilte das Berufungsgericht am 12. Oktober, nachdem die Verurteilte am 22. Dezember 2008 in die Berufung gegangen war.

Mit Ihrer Freilassung kann Boonyuen demnach im August 2010 rechnen, weil sie seit dem 15. August 2008 inhaftiert ist und die Untersuchungshaft auf die Haft angerechnet wird. Kaution war ihr vor Urteilsverkündung verwehrt worden. Die 46jährige war am 6. November 2008 zu sechs Jahren verurteilt worden.

Eine ursprüngliche Strafe von zwölf Jahren wurde vom erstinstanzlichen Gericht auf sechs halbiert, weil die Angeklagte geständig war. Sie hatte in einer Rede am 6. August 2008 am Sanam Luang das Königshaus beleidigt. Prachatai