Dies gilt in diesem Fall für juristische Konstrukte, bei denen Firmen ein Grundstück ankaufen, verkaufen oder eine Immobilie für mehr als drei Jahre pachten. Da Ausländer in Thailand keine Grundstücke besitzen können, gehören diese Immobilien einer Firma, die vom Ausländer geleitet wird.
Damit scheint bald Schluß zu sein in der Weise, daß bei diesen Firmen zukünftig ein thailändischer Geschäftsführer die Verträge unterzeichnen muß, der im Auftrag des Ausländers handelt. In diesem Fall brauchen Ausländer keine Arbeitserlaubnis, sie könnten aber weiterhin Geschäftsführer bleiben: zusammen mit einem Thai.
Ein Immobilienmakler wies ausdrücklich darauf hin, daß diese neue Regelung für Pattaya gilt, nicht aber zwangsläufig landesweit eingeführt werden müsse, weil Grundbuchämter unabhängig operieren und eigene Regeln aufstellen. Pattaya Times