Schadensersatz nach 15 Jahren

Das Oberste Gericht bestätigte am 8. November eine Entscheidung des Arbeitsgerichts. Die Arbeiterinnen hatten während ihrer Arbeit zu viel Baumwolle oder anderen Staub eingeatmet und bekamen Lungenkrankheiten.

Das Oberste Gericht sah es ebenso wie das Arbeitsgericht als erwiesen an, daß die Geschäftsführung der Textilfabrik Arbeitsschutzmaßnahmen mißachtete. Den Arbeiterinnen wurde Schadensersatz in Höhe von 8 Mio. Baht zugesprochen.

Zu wenig, findet Jurist Somchai Silpapreechakul von der Universität Chiang Mai in Anbetracht dessen, daß sich der Rechtsstreit 15 Jahre hinzog. Somit hätte die Geschäftsleitung allein durch ihre Hinhaltetaktik gewonnen.