Thailändisches Schulrecht für deutsche Kinder

Hallo Mike!

Meine Frau und ich haben vor 6 Jahren in Luxemburg geheiratet. Wir haben einen 5 Jahre alten Sohn. Er ist in Deutschland geboren und mit einem deutschen Paß hier in Thailand. Letzte Woche wollte meine Frau unseren Sohn in der Schule anmelden.
Die Schulleitung hat uns mitgeteilt, daß für ausländische Kinder keine Aufnahme erfolgen kann, weil ein Eintrag im Hauspapier notwendig sei.
O. k., dachten wir und haben uns unverzüglich zum Amphoe begeben, um unseren Sohn, der ja schließlich eine thailändische Mutter hat, ins Hauspapier eintragen zu lassen. Pustekuchen…, die Geburtsurkunde wäre für Thailand nicht gültig und müsse übersetzt und von der deutschen Botschaft beglaubigt werden.

Jetzt habe ich langsam aber sicher die Nase voll, ewig diese Schikanen gegen uns Ausländer, ich kann doch nichts dafür, daß diese “Beamten” nicht mal einen Namen lesen können. Es ist doch klar ersichtlich, daß unser Sohn das Kind einer Thailänderin ist, weil ja auch ein thailändischer Name in der Geburtsurkunde unter der Rubrik “Mutter” eingetragen ist. Wie komme ich zu meinem Recht?

Felix, Pattaya

 

 

Mike Slanina antwortet:

 

Lieber Felix!

Es ist tatsächlich der einzige richtige Weg, die Geburtsurkunde zu übersetzen und von der deutschen Botschaft beglaubigen zu lassen. Ich kann keine Schikane seitens der Behörden erkennen, im Gegenteil, man hat Dir eine ganz klare und rechtlich einwandfrei Antwort auf Dein Anliegen gegeben.
Jeder Staat hat das Recht, die administrativen Abläufe selber zu bestimmen. Meines Wissens akzeptiert die Bundesrepublik Deutschland auch keine thailändische Geburtsurkunde, außer sie ist übersetzt und von einer thailändischen Botschaft beglaubigt. Solltest Du Hilfe brauchen, kontaktiere mein Office in Pattaya.