Thailand führt die Elektronische Überwachung für Straftäter ein

Wie die Post Today Zeitung am Sonntag meldet, hat das Justizministerium den Einsatz der elektronischen Überwachung von Straftätern eingeführt. Damit steht Thailand jetzt im Einklang mit vielen Ländern der ersten Welt.

Die Royal Gazette veröffentlichte bereits am Freitag einen Beitrag, in dem die vom Justizministerium neuen Regelungen festgelegt wurden. Das Gesetz wurde nach entsprechenden Änderungen zu § 89/2 der Strafprozessordnung von 2007 angepasst.

Damit soll sichergestellt werden, dass die mit der elektronischen Überwachung ausgestatteten Straftäter an einem bestimmten Ort bleiben bzw. sich nur innerhalb eines vorher festgelegten Bereichs bewegen. Die Arm- oder Fußbänder können von den Behörden per Software und Computer kontinuierlich überwacht und überprüft werden. Sobald ein Straftäter seinen vorher festgelegten Bereich verlässt, soll die Software Alarm schlagen.

Die Anträge für die elektronische Überwachung können von den Direktoren der Gefängnisse bei einem Gericht gestellt werden. Wenn für einen Straftäter eines oder mehrere der folgenden Kriterien zutrifft, kann der Antrag bei einem Gericht eingereicht werden.

  1. Für den Straftäter besteht die Gefahr, dass er im Gefängnis getötet wird.
  2. Straftäter, die sich um eine Familie, Kinder oder Eltern kümmern müssen und für deren Lebensunterhalt aufkommen.
  3. Straftäter die krank sind oder eine kontinuierliche ärztliche Behandlung benötigen.
  4. Straftäter, die vermindert zurechnungsfähig sind oder sonstige soziale Hilfe benötigen.

Die elektronische Überwachung, die gemeinhin auch als „Tagging“ bekannt ist, wurde in den 1980er Jahren in den Vereinigten Staaten, Kanada und dem Vereinigten Königreich eingeführt. Später kamen dann weitere Länder hinzu. Damit soll zum einen eine Überbelegung der Gefängnisanstalten verhindert werden, zum anderen sollen so die Straftäter die Möglichkeit haben, sich wieder an ein normales Leben zu gewöhnen.