Zwei Deutschen drohen in Singapur drei bis acht Stockhiebe und Gefängnis

pp Singapur. Am 8. November 2014 brachen zwei deutsche aus Leipzig in Singapur in das U-Bahn Depot „Bishan“ ein. Sie besprühten einen der Waggons mit einem etwa 1,5 Meter hohen Graffiti, das sich fast über die gesamte Länge des Waggons erstreckte. Die ganze Aktion soll keine Stunde gedauert haben.

Bevor die U-Bahn Mitarbeiter das „Kunstwerk“ bemerkten, waren die beiden schon in Richtung Bangkok geflogen. Von hier aus besuchten sie weitere Orte in Südostasien und wurden schließlich am Flughafen von Kuala Lumpur verhaftet. Malaysia lieferte die beiden bereits kurze Zeit später an den Nachbarstaat aus, wo die Polizei von Singapur den Fahndungserfolg entsprechend feierte. Nun sitzen die beiden in Untersuchungshaft, da sie die Kaution in Höhe von 100.000 Singapur Dollar (knapp 65.000 Euro) nicht zahlen wollten oder konnten. Vandalismus ist in Singapur kein Bagatelldelikt.

Den Deutschen drohen nun neben einer Geld- und einer Gefängnisstrafe auch noch drei bis acht Stockhiebe auf den nackten Hintern. Menschenrechtler erklärten, dass die Prügelstrafe mit einem Rattan-Stock, der im Durchmesser höchstens 1,27 Zentimeter dick ist, mit einer Folter zu vergleichen ist.

Die Schläge mit dem Rattan-Stock werden unter ärztlicher Aufsicht auf das nackte Gesäß ausgeführt. Dabei hinterlassen sie schwere Verletzungen die nur langsam heilen. Außerdem sollen die Schläge deutlich sichtbare Narben hinterlassen. Ihren Ursprung hat die Strafe in der britischen Kolonialzeit. Sie wird auch heute noch in den Nachbarländern Malaysia und Brunei angewandt.

Neben Vandalismus wird den beiden auch das unerlaubte Betreten eines Grundstücks in zwei Fällen vorgeworfen. Die Höchststrafe dafür beträgt 1.000 Singapur Dollar und oder bis zu zwei Jahren Gefängnis.

Vandalismus wird in Singapur mit drei bis acht Stockschlägen, einer Geldstrafe von 2.000 Singapur-Dollar und oder bis zu drei Jahren Haft bestraft. Ihr Anwalt Christopher Bridges sagte, sie dass sie die Strafe „akzeptierten“ würden. Vor Gericht wollen sie sich am 5. März schuldig bekennen.

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