Bangkok/Phnom Penh. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten erklärte gestern, das die Behörden in Kambodscha eine Anfrage der thailändischen Militärregierung bearbeiten. Die Junta hatte einen Antrag über die Auslieferung von drei Thai-Bürgern gestellt, die wegen dem Verbrechen, die Monarchie beleidigt zu haben, in Thailand bzw. in Kambodscha gesucht und ausgeliefert werden sollen.
Insgesamt werden bereits 19 Verdächtige in sieben Ländern gesucht, die im Zusammenhang mit dem Tod des verstorbenen Königs Bhumibol Adulyadej wegen Majestätsbeleidigung gefahndet wird.
Gestern bestätigte der Sprecher des Außenministeriums Herr Chum Sounry, dass die thailändische Regierung eine Anfrage auf Auslieferung von drei thailändische Staatsbürgern, die „wegen Beleidigung der thailändischen Monarchie“ nach Kambodscha geflohen waren, gestellt hatte.
Jetzt sind die zuständigen Behörden dabei und bearbeitet unsere Anfrage, sagte er weiter. Deshalb ist es nicht der richtige Zeitpunkt, um ihnen weitere detaillierte Informationen zu erteilen“, sagte Sounry auf die Frage der Reporter, welche Straftaten den drei gesuchten Personen zur Last gelegt werden.
Auf die Frage, ob die Junta Kambodscha gefragt habe, ihnen bei der Auslieferung der dri Personen zu helfen sagte Herr Sounry: „Thailand und Kambodscha haben bereits im Jahr 2001 einen gegenseitigen Auslieferungsvertrag unterzeichnet. Die beiden Länder haben ein Auslieferungsabkommen und die kambodschanischen Behörden werden unseren Antrag bearbeiten und dann ihre Entscheidung treffen“, sagte Herr Sounry
Allerdings umreißt dieser Vertrag genau, dass eine auslieferungsfähige Straftat nur dann gegeben ist, wenn diese Straftat in beiden Ländern eine Gefängnisstrafe nach dem Gesetz vorsieht. Laut Kambodschas Strafgesetzbuch ist eine Beleidigung des Königs keine Straftat, bestätigte Rechtsexperte Sok Sam Oeun.
„Eine Beleidigung des Königs, es ist in Kambodscha kein Verbrechen und wird nicht nach dem Strafgesetzbuch verfolgt“, sagte er weiter.
Während er sagte, dass er mit dem genauen Vertrag zwischen den beiden Ländern nicht vertraut ist, fügte Sam Oeun hinzu, dass die Auslieferungs-Forderungen auch in Kambodscha Strafprozessordnung präzise verankert wurden. „Wir können nicht jeden Angeklagten auszuliefern“, betonte er. „Es sei denn, dass es sich um eine Straftat handelt, die in beiden Ländern nach dem Strafgesetzbuch ein Verbrechen darstellt“, fügte er hinzu.
„Wenn es in Kambodscha kein Verbrechen ist, können wir diese Leute nicht [nach Thailand] schicken“, sagte er weiter.
Die diplomatischen Botschaften in Kambodscha und in Thailand konnten gestern für eine Stellungnahme nicht mehr erreicht werden, da es bereits zu spät war, berichtet die Bangkok Post.
Nach weiteren Angaben der Bangkok Post hatte Thailands Justizminister Paiboon Koomchaya gesagt, dass er allgemein von den Botschaftern, die er um Hilfe ersucht hatte, eine „positive Antwort“ erhalten habe. Aber, so musste er ebenfalls eingestehen, hätten diese Länder nach wie vor „ein Problem in Bezug auf das Völkerrecht“.
Internationale Wissenschaftler und Beobachter haben die Gesetze zur Majestätsbeleidigung in Thailand schon mehr als einmal verurteilt. Sie behaupten das diese Gesetze von der Junta hauptsächlich angewendet werden, um ihre Legitimität zu stärken.
- Quelle: Phnom Penh Post