In den Frühen Morgenstunden des Dienstag fiel ein 31 Jahre alter türkischer Tourist aus dem fünften Stockwerk seines Hotels in Bangkok.

Türkischer Tourist fällt aus dem fünften Stock seines Hotels

Bangkok. Am frühen Dienstagmorgen, kurz vor 1 Uhr, wurden Polizei und Rettungskräfte zu einem nicht genannten Hotel in die Lang Suan Straße im Bezirk Pathumwan gerufen, in dem ein 31 Jahre alter türkischer Tourist aus dem fünften Stockwerk seines Hotels über das Geländer seines Balkons in die Tiefe gestürzt war.

Am Tatort kümmerten sich die Sanitäter zunächst um den 31-jährigen Kadir Kemal Ozan, der auf dem Hotelgelände auf dem Boden lag. Für ihn kam jede Hilfe zu spät, die Sanitäter konnten nur noch seinen Tod bestätigen.

Die Ehefrau des verunglückten Türken erklärte den Vermittlern, dass sie am Sonntag zusammen mit ihrem Baby in Thailand eingetroffen waren und nur eine Nacht in Bangkok bleiben wollten.

Sie sagte weiter, dass ihr Mann betrunken war, als er am frühen Morgen gegen ein Uhr zurück in ihr Hotel kam. Sie habe sich im Zimmer um ihr Baby gekümmert und ihr Mann sei hinaus auf den Balkon gegangen um etwas frische Luft zu schnappen.

Kurze Zeit später habe sie ein merkwürdiges Geräusch gehört und sei sofort auf den Balkon gelaufen. Dabei habe sie gerade noch gesehen, wie ihr Mann vom Balkon hinunter in die Tiefe stürze. Sie selber habe dann sofort laut um Hilfe gerufen, aber es war bereits zu spät, da sie selber ihm nicht helfen konnte.

Die Beamten der Polizeistation Lumpini sicherten die Unfallstelle und nahmen die Aussagen der Frau zu Protokoll. Ein Ermittler der Polizei erklärte der Presse, dass der Leichnam des Türken für eine Autopsie in das König Chualongkorn Memorial Hospital in die Abteilung für Rechtsmedizin in Bangkok überführt wurde. Hier soll eine Autopsie die genauen Umstände, die zum Tod des 31-jährigen Kadir geführt haben, geklärt werden.

Die türkische Botschaft in Bangkok wurde ebenfalls über den Tod ihres Staatangehörigen informiert. Sie sollen die trauernde Ehefrau und ihr Baby betreuen und beiden weiteren Formalitäten unterstützen.