Nächste Woche sollen Einzelheiten zur obligatorischen Krankenversicherung für Non-Imm OA-Visa bekannt gegeben werden

Nächste Woche sollen Einzelheiten zur obligatorischen Krankenversicherung für Non-Imm OA-Visa bekannt gegeben werden

Bangkok. Schon in der nächsten Woche sollen eine erste offizielle Ankündigung und weitere Einzelheiten zur obligatorischen Krankenversicherung für Non-Imm OA-Visa Ausländer bekannt gegeben werden.

Am Freitag teilte ein leitender Angestellter eines der an dem Programm beteiligten Versicherungsunternehmen gegenüber Thaivisa mit, dass das Amt für Versicherungskommission, das Ministerium für öffentliche Gesundheit, das Außenministerium und das Einwanderungsbüro die Versicherungsbedingungen für die OA-Visa für Nichteinwanderer am 22. August bekannt geben werden.

Im Mai wurde vorgeschlagen, dass Ausländer, die ein OA-Visum für Nichteinwanderer beantragen, eine Krankenversicherung mit einer ambulanten Deckung von 40.000 Baht und einer stationären Deckung von 400.000 Baht abschließen müssen. Die Ankündigung bzw. die Bestätigung für den Abschluss einer obligatorischen Krankenversicherung soll bereits in der nächsten Woche  offiziell bestätigt werden.

Wie bereits schon mehrfach berichtet, wurde Mitte Mai 2019 bekannt gegeben, dass Ausländer über 50, die einen bestimmten Visumtyp beantragen, bald eine obligatorische Krankenversicherung für ihren Aufenthalt in Thailand benötigen.

Die neuen Anforderungen, die im April 2019 vom Kabinett genehmigt und vom Gesundheitsministerium (MoPH) angekündigt wurden, besagen, dass Personen, die ein Nicht-Einwanderungsvisum beantragen oder erneuern (oder vielmehr erneut beantragen), jetzt krankenversichert sein müssen. Dazu brauchen sie entweder eine Krankenversicherung von einer thailändischen Versicherungsgesellschaft oder von einer im Ausland gekauften Versicherungspolice.

Im April hatte das Kabinett gebilligt, dass Ausländer im Alter über 50 Jahre, wenn sie ein Non-Immigrant Visa (OA) beantragen, dazu eine Krankenversicherung nachweisen oder abschließen müssen. Die Krankenversicherung muss eine Deckung von bis zu:

  • 40.000 Baht für die ambulante Behandlung,
  • und bis zu 400.000 Baht für die stationäre Behandlung

bieten bzw. abdecken.

Diejenigen, die bereits über eine ausländische Versicherungspolice verfügen, die die oben genannten Mindestanforderung erfüllt, sind von der Zeichnung einer thailändischen Versicherungspolice ausgenommen.

Jeder, der ein Non-Immigrant Visa OA hat, beantragt dies normalerweise bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Konsulat in seinem Heimatland.

Eine Verlängerung des Aufenthalts aufgrund des Ruhestands ist dagegen nur bei einer Ausländerbehörde in Thailand möglich.

Es ist die Verlängerung des Aufenthalts auf der Grundlage des Ruhestands, die in letzter Zeit Gegenstand der vielfach publizierten Änderung der finanziellen Anforderungen war, die erfüllt werden müssen, um die Verlängerung zu erhalten.

Zur Unterscheidung sieht ein Non-Immigrant Visa OA folgendermaßen aus:

 

 

Eine Verlängerung des Aufenthalts aufgrund des Ruhestands sieht folgendermaßen aus:

 

 

Die obligatorische Krankenversicherung wurde vorgeschlagen, um Thailand bei der Bewältigung der zahlreichen unbezahlten Arztrechnungen von Ausländern zu unterstützen, die in den thailändischen staatlichen Krankenhäusern behandelt werden.

Die Zahlen des Ministeriums für Unterstützung des Gesundheitswesens, die The Nation im Mai 2019 veröffentlichte zeigten, dass alleine schon von 2016 bis 2019 insgesamt mehr als eine Milliarde Baht an unbezahlten Arztrechnungen von Ausländern vorlagen.

Laut den Angaben von Thai Visa ist ab heute (19. August) die obligatorische Krankenversicherung nur für Nichteinwanderungsvisa (Non-Immigrant OA Visa) und nicht für andere Arten von Visa oder Verlängerungen des Aufenthalts vorgesehen.