Phuket. Dieses Mal haben sich die Touristen bei der Gemeinde in Rawai nicht über die Jet-Ski sondern über die Gruppe der Gleitschirmflieger beschwert. Die Gleitschirmflieger haben ihren Startpunkt an dem bei Touristen und Einheimischen gleichermaßen beliebten Aussichtspunkt Cape Promthep.
Dabei gehört Laem Promthep mit einem bekannten Aussichtspunkt schon seit Jahren zu den beliebten Attraktionen auf Phuket, an dem Einheimische wie Touristen in der Abenddämmerung zusammenkommen, um die Sonnenuntergänge am westlichen Horizont zu genießen.
Der Bürgermeister von Rawai, Herr Aroon Salos äußerte sich zu der Beschwerde und erklärte: „Vor kurzem erhielten wir eine Beschwerde, dass die Besucher von den Gleitschirmfliegern dazu aufgefordert wurden, ihnen beim Starten „aus dem Weg“ zu gehen“.
Die Gemeinde will sich nun nächste Woche mit den Mitgliedern des Gleitschirmfliegerclubs treffen, um das Problem zu besprechen und zu lösen. Bürgermeister Aroon erklärte dazu, dass es nur einen Startpunkt in der ganzen Gegend gebe. Bei ihrer Landung würden sie entweder den Strand oder den Fußballplatz in der Nähe ansteuern.
Er erklärte weiter, das Gleitschirmfliegen in seinem Zuständigkeitsbereich verboten ist. „Gleitschirmfliegen ist eine Aktivität wie Surfen oder Tauchen“, sagte er. „Ich kann verstehen, dass dieser Sport viele Touristen anzieht weil sie die Landschaft aus einer anderen Perspektive sehen und wunderschöne Fotos machen können“.
„Wir sind offen für die Gleitschirmflieger solange sie sicherstellen, dass die Sicherheit an erster Stelle steht. Sie müssen sicherstellen, dass sie eine offizielle Lizenz besitzen und das die Menschen ohne Erfahrung, die sie begleiten, ebenfalls sicher sind“, betonte er.
Gleichzeitig wies er aber auch darauf hin, dass die breite Öffentlichkeit genauso so viel Recht hat sich auf dem öffentlichen Grund aufzuhalten, den sie mögen. Nun hoffen beide Seiten, dass in den Gesprächen die nächste Woche stattfinden, eine vernünftige Lösung für beide Seiten gefunden wird, die zukünftige Beschwerden verhindert.