Ein Rechtsanwalt beantragte beim Senat ein Amtsenthebungsverfahren gegen Charan, da der Richter Angestellter mehrerer Privatfirmen sei oder war. Als Richter sei Charan daher nicht qualifiziert.
Charan arbeitet für mehrere Universitäten als Lehrbeauftragter und für eine Radiosendung. Charan erhält für seine Nebentätigkeit Geld, führte der Anwalt aus. Schlimmer noch: Charan arbeitet er für das Anwaltsbüro Niti Akekarat, die den verurteilten Ex-Premierminister Thaksin repräsentierte.
Der Rechtsanwalt bezog sich auf die Verfassung und beantragte, den Richter aus dem Amt zu entfernen. Ferner kündigte er an, die anderen Richter des Verfassungsgerichts zu überprüfen. tn, bp